Innenstadt. Ärger über Handwerker oder Kundendienste kennen, laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, viele Bürger. Um Tipps zu defekten Waschmaschinen oder verstopften Rohren zu geben, war Rechtsanwältin Dr. Lucy Reh jetzt in der Beratungsstelle Fleischhauerstraße zu Gast.
„Es ist wichtig“, erklärte sie gegenüber den Zuhörern, „dass der Auftrag so genau wie möglich erteilt wird.“ Dazu gehöre, den Auftragsumfang zu formulieren, den Ausführungstermin festzulegen und die Vergütung verbindlich zu regeln. „All das am besten schriftlich.“ Außerdem sei es sinnvoll, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Eine Vergütung dieser dürfe nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen, so Reh.
Ist die Entscheidung getroffen und die Arbeit läuft, muss der Handwerker eine Erhöhung der Kosten – um mehr als 15 bis 20 Prozent – unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können den Vertrag dann kündigen, müssen erbrachte Teilleistungen aber bezahlen. „Um dies zu vermeiden, sollte ein Festpreis vereinbart werden.“
Unter anderem riet Reh zu ausführlichen Rechnungen und Überprüfung der Leistungen. „Liegt ein Mangel vor, kann Nachbesserung verlangt werden und ein Teil des Rechnungsbetrages so lange zurückbehalten werden.“
• Mehr Informationen gibt es auch im Internet unter www.vzsh.de.
kü