Lübeck. 75 Tage Ferien haben die Schüler im Jahr. Während Sommer-, Herbst- oder Winterferien einheitlich geregelt sind, liegen ein bis drei Ferientage in der Verantwortung der einzelnen Schulen. Alle Versuche, diese beweglichen Ferientage in Lübeck einheitlich festzulegen, sind gescheitert. Auch im aktuellen Schuljahr hat sich ungefähr die Hälfte der Schulen an den Vorschlag von Schulrat und Schulträger gehalten, die Tage um Pfingsten zu legen. Vor allem viele Grundschulen hätten sich dagegen für Tage um Himmelfahrt entschieden, andere gönnen ihren Schülern beim Halbjahresübergang ein Päuschen. „Das sind alles nachvollziehbare Lösungen“, sagt Schulrat Helge Daugs, „aber für die Eltern mit Kindern an mehreren Schulen bedauere ich das sehr.“ Er habe kein Verständnis dafür, dass „wieder vom zentralen Vorschlag abgewichen wurde“.
Henning Stabe (CDU), Politiker und Familienvater, hat vor drei Jahren versucht, einheitliche Tage in Lübeck durchzusetzen. Seine beiden Söhne besuchten verschiedene Schulen, die Familie musste die Betreuung umständlich organisieren. „Meine Söhne gehen jetzt beide auf die gleiche Schule“, ist Stabe heute froh, „für mich hat sich das Thema erledigt.“ Aus seinem Bekanntenkreis weiß der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete, dass vielen das Thema weiter auf den Nägeln brennt. Stabe: „Jetzt kommen noch zwei Schulentwicklungstage dazu, die jede Schule eigenständig festlegt. Für Familien mit Kindern auf verschiedenen Schulen wird das Problem noch größer.“
Die Schulräte, die Gymnasien und der Schulträger Hansestadt hatten sich nach Angaben von Helge Daugs frühzeitig auf drei Tage um Pfingsten herum festgelegt und den Schulen das mitgeteilt. Es sei dabei gar nicht so einfach, attraktive Tage zu finden. Bewegliche Ferientage um Pfingsten wurden ausgewählt, weil in dieser Zeit keine zentralen Abschlussprüfungen für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien stattfinden. Andere Schulen dagegen wollten unbedingt die drei Tage vor Himmelfahrt legen, weil sie so auf eine ganze Woche schulfrei kommen.
Das Land legt in einer „Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen“ die von Jahr zu Jahr schwankende Zahl an beweglichen Ferientagen fest. Die Landesverordnung besagt, dass die Schulkonferenzen diese Tage nach Absprache mit dem Schulträger und Rücksprache mit benachbarten Schulen festlegen sollen. Das betone die Autonomie der Schulen, sagt ein Ministeriumssprecher. Aber auch das Bildungsministerium appelliert an die Schulen und Schulträger, „mit Blick auf Geschwisterkinder zu einheitlichen Regelungen zu kommen“. Zugleich werden in der Verordnung Tage vorgeschlagen, die einfach festgelegt werden könnten, wenn sich die Schulen nicht einigen würden. Darauf wurde in Lübeck verzichtet, weil diese Tage im November, Februar und Mai liegen sollten. Schulrat Daugs:
„Dann wären die Tage an allen Schulen gleich, aber die Tage böten den Kindern keinen sinnvollen Erholungswert.“
2013 haben sich die Politiker intensiv mit dem Problem befasst. Am Ende stand die resignierte Einsicht des Bereichs Schule und Sport: „Wir empfehlen, die Entscheidung über die beweglichen Ferientage auch weiterhin den Schulen zu überlassen und die Vielfalt der Tage hinzunehmen.“ 2017 soll es trotzdem einen neuen Anlauf geben. Geplant ist eine gemeinsame Sitzung zur Vorplanung der beweglichen Ferientage, an der alle Schulen teilnehmen sollen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern schafft die beweglichen Tage 2017/2018 ganz ab und legt die Zeiten einheitlich fest.
Schwankende Zahl
1 bis 3 Tage von 75 Ferientagen, die den Schülern pro Jahr zustehen, können von Schulen und Schulträgern frei festgelegt werden. Das Land gibt die Zahl vor. In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Bildungsministeriums im Schuljahr 2016/2017 drei bewegliche Ferientage, im Schuljahr 2017/2018 zwei, im Folgejahr einen, im Jahr 2021/22 wieder drei. Diese beweglichen Ferientage gibt es nicht in allen Bundesländern.
Kai Dordowsky