Boltenhagen. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf die Kommunalverfassung. Anlass zu der Entscheidung im Eilverfahren gab eine Beschwerde der Gemeinde Boltenhagen, die Olaf Claus nun wiederum in einem Verwaltungsverfahren anfechten kann.
Das Gericht entschied, dass Grundsatz der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat mit
verletzt sei, wenn ein gewählter und ernannter ehrenamtlicher Bürgermeister zugleich Bediensteter des Amtes sei, dem die Gemeinde angehört.
Erst gestern war gegen den Willen des parteilosen Claus die ehemalige Kurdirektorin Claudia Hörl erneut eingestellt worden. Die Gemeindevertreter machten damit eine Kündigung durch Claus rückgängig.
LN