Grevesmühlen. Die Eltern in und um Kalkhorst dürfen hoffen. Der Kreistag Nordwestmecklenburgs setzt sich dafür ein, die vom Land vorgegebene Schulfreiheit hier zu ermöglichen.
Die Verwaltung ist am Donnerstag während der Kreistagssitzung beauftragt worden, die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen so zu ändern, dass künftig auch Klütz als sogennante örtlich zuständige Schule für Kinder aus Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Klein Schwansee und Neuenhagen gilt.
Der Bildungsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Bisher galt für einen Teil der Kinder aus der Gemeinde Kalkhorst Dassow als örtlich zuständige Schule. Hintergrund ist, dass die 50-prozentige Förderung der Fahrtkosten zur unzuständigen Schule des Kreises ausgelaufen ist, Eltern somit den vollen Fahrpreis für ihre Kinder zahlen müssen. „Das ist eine absurde Situation, die wir beseitigen möchten“, sagte Klaus Becker, Vorsitzender des Bildungsausschusses.
Auch soll geprüft werden, wie das Problem kreisweit gelöst werden kann. Die Verwaltung hat sich bereiterklärt, die sogenannte Schuleinzugsbereichssatzung fortzuschreiben. Darin ist geregelt, welche Schulen für welchen Bereich als örtlich zuständige Schule gelten.
ron