Sierksdorf. Im schwelenden Streit um die „Strandperle“ an der Sierksdorfer Promenade vor dem Ferienpark hatte das Verwaltungsgericht Schleswig gestern zu einem VorOrt-Termin eingeladen. Drei Wohnungseigentümer hatten gegen den Kreis Ostholstein als Bauaufsichtsbehörde geklagt, weil dieser den Bau der „Strandperle“ in seiner heutigen Form genehmigt hat.
Die Anwohner hingegen sehen sich getäuscht. Sie hätten sowohl vom damaligen Bürgermeister Bodo Willert (FWG) wie auch von seinem Nachfolger Volker Weidemann (CDU) mehrfach versichert bekommen, dass das Gebäude ein Flachdach erhalten solle, monierte eine der Klägerinnen. Das Satteldach in seiner heutigen Form ragt ein Stück weit ins Sichtfeld der Anwohner, die zudem laute Musik in den Abendstunden sowie Geruchsbelästigungen monierten.
Marion Koll, Richterin am Verwaltungsgericht in Schleswig, machte den Klägern dagegen nur wenig Hoffnung. In dem Bebauungsplan habe es keine Festsetzung der Dachform seitens der Gemeinde gegeben. Und der Kreis, so Koll, habe nun mal nur auf Grundlage der Vorgaben von der Gemeinde entscheiden können.
Eine endgültige Entscheidung in dieser Sache kündigte Koll für den 10. Oktober an.
tk