Eutin. Die Stadt Eutin erteilt in diesem Jahr für „Passanten-Stopper“ und ähnliche Werbeanlagen keine Nutzungserlaubnis. Das hat die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung im Dezember 2015 beschlossen. „Diese Maßnahme dient dem Erhalt des historischen Stadtbildes und der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der Innenstadt“, heißt es in einer Mitteilung.
Unter den Begriff „Werbeschilder“ fallen demnach Klappschilder, „Passanten-Stopper“, Strandflaggen, Werbefahnen und Plakat- und Stelltafeln. Bei Fahrradständern und Sonnenschirmen darf Werbung außerdem nur eine Fläche von 20 mal 25 Zentimetern einnehmen. Das Verbot zur Aufstellung von Werbeschildern gilt dabei für folgende Straßen und Plätze: Markt, Peterstraße, Königstraße, Am Rosengarten, Stolbergstraße, Lübecker Straße (ab Freischützstraße bis Markt), Bahnhofstraße, Albert-Mahlstedt-Straße, Schlossstraße, Am Stadtgraben, Königstraßenpassage und Schlossplatz.
Grundsätzlich ist auf den öffentlichen Flächen ein 1,50 Meter breiter Durchgang freizuhalten, teilt die Stadt mit, um ein barrierefreies Durchqueren der Straße zu ermöglichen.
Die Stadt Eutin bittet die betroffenen Geschäftsleute um Verständnis. Sie erhalten noch ein Schreiben des Ordnungsamtes. Kollegen werden im Außendienst unterwegs sein „und die Maßnahme gern erläutern“. Für Warenauslagen, Tische und Stühle werden auch in diesem Jahr weiterhin Sondernutzungsgenehmigungen erteilt Für das Jahr 2017 soll eine neue Richtlinie zur Sondernutzung erarbeitet werden. Die Stadt wird die betroffenen Anlieger im Februar zu einem Workshop einladen. Ziel dabei ist es, „die Sondernutzungen den besonderen Erfordernissen einer historischen Innenstadt anzupassen unter Berücksichtigung des Aspektes der Barrierefreiheit“.
LN