Verboten geknallt wird seit Tagen — erst seit gestern aber erfolgte bundesweit offiziell der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt aus aktuellem Anlass erneut vor dem leichtfertigen Abbrennen von Pyrotechnik.
Im Nachbarkreis Pinneberg, für den die Segeberger Polizeidirektion auch zuständig ist, ist es bereits vor Silvester zu Sachbeschädigungen durch Böller gekommen. In Pinneberg zerstörten bisher Unbekannte eine Tischtennisplatte auf einem Spielplatz in der Diesterwegstraße. Anwohner vernahmen gegen 17.15 Uhr ein lautes Knallgeräusch und verständigten die Polizei. Die Beamten stellten ein etwa 20 Zentimeter großes Loch in der massiven Betonplatte fest. An der Tischtennisplatte entstand ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro.
Eine derartige Detonation lässt die Vermutung auf eine Verwendung illegaler Pyrotechnik zu. Sogenannte ungeprüfte „Polenböller“ entwickeln eine enorme Sprengkraft und sind lebensgefährlich. Die Polizei konnte vor Ort niemanden mehr antreffen.
In Elmshorn sprengten Unbekannte den Briefkasten eines Mehrfamilienhauses im Habichtweg. Die Sprengkraft des Böllers war so groß, dass Teile des Briefkastens gegen die Decke geschleudert wurden und weitere Schäden verursachten. Vor dem Hintergrund dieser Vorkommnisse warnt die Polizei eindringlich vor der Verwendung von illegaler Pyrotechnik. Insbesondere die Sprengkraft der „Polenböller“ könne nicht eingeschätzt werden und führte in der Vergangenheit neben Sachbeschädigungen auch zu schwersten Verletzungen. In Alveslohe war es in der vergangenen Silvesternacht sogar zu einem Todesfall gekommen, nachdem ein junger Mann einen ungeprüften „Polenböller“ gezündet hatte.
Die Polizei rät zur besonderen Vorsicht im Umgang mit allen Feuerwerkskörpern und warnt zudem vor der gefährlichen Kombination Alkohol und Böller. Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II wie Böller oder Raketen heute sowie am 1. Januar ganztätig von volljährigen Personen abgebrannt werden. In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder- und Altersheimen und in der Nähe von reetgedeckten Häusern ist das Abbrennen ohnehin gänzlich untersagt.
LN