Die Stadtvertretung hat diese Regelung jetzt einkassiert. Grund ist die von der Stadt erhoffte Sonderbedarfszuweisung vom Land in Höhe von über 400000 Euro für den Ausbau der Kronsheider Straße. Kiel zahlt aber nur, wenn Wahlstedt als Fehlbedarfskommune alle seine Einnahmequellen ausschöpft.
Die dementsprechend geänderte Straßenbaubeitragssatzung tritt ab dem 1. April in Kraft und gilt auch für Projekte, die noch nicht abgerechnet sind — wie den Ausbau der Straße Im Holt. Eine Handvoll Grundstücke seien hier betroffen. Pauschal könne man die Mehrkosten nicht beziffern, aber sie lägen durchaus im vierstelligen Bereich, so Bauamtsleiter Torsten Maaß. Im Finanzausschuss war noch einstimmig votiert worden. Allerdings hatten sich drei Mitglieder von SPD und Grünen enthalten. Während der Stadtvertretersitzung am Montag wurde dagegen klar Position bezogen. „Wollen wir einen erheblichen Zuschuss vom Land und das für jeden künftigen Ausbau? Oder lassen wir die Vergünstigungen und verzichten in Zukunft darauf? Wir würden so für eine geringe Zahl von Betroffenen die Mehrheit benachteiligen“, argumentierte Jan Christoph, der CDU-Fraktionsvorsitzende. Auch ein späteres Inkrafttreten der neue Satzung ließ er nicht gelten. „Das wäre eine offensichtliche Umgehung der Landesvorgaben“, womöglich müssten gewährte Zuschüsse dann zurückgezahlt werden.
Martina Köhn (SPD) hingegen machte deutlich, dass ihre Fraktion dem Druck des Landes nicht nachgeben wolle. Es gebe ohnehin kein Geld, weil das Land keines habe. Dieser Auffassung schlossen sich die Bündnisgrünen an. Gegen die sechs Stimmen von SPD und Grünen setzte sich die Acht-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP für die Änderung durch.
Von hil