Das Verbot der NPD ist nach drei Tagen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unwahrscheinlicher geworden. Dabei sprechen mehrere Gründe eigentlich dagegen: Der Verbotsantrag des Bundesrats hat sich bislang keineswegs als zwingend erwiesen. Deutlich wurde dort vielmehr die NPD als personell und finanziell geschwächte Partei mit schwindender Bedeutung bloßgestellt. Auch gelang es nur eingeschränkt, die in rechtsextremen Kreisen grassierende Gewalt direkt dieser Partei zuzuordnen.
Doch diese Umstände waren schon im Dezember 2015 bekannt, als die Verfassungsrichter das Verfahren eröffneten und den Verbotsantrag des Bundesrates als ausreichend einstuften. Ein großer Erfolg wäre das NPD-Verbot wohl für den Bundesrat, der es beantragt hat — nicht aber für die Demokratie in Deutschland. Als der Antrag entworfen wurde, ging es den Politikern darum, nach dem Versagen beim NSU- Terror Entschlusskraft und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Heute geht es nur noch darum, das Gesicht zu wahren.
LN