Kiel. Neuer Wirbel um SPD- Sozialministerin Kristin Alheit in der Friesenhof-Affäre. Ende Juni 2015 wollte sie dem Sozialausschuss des Landtags die Akten zum Mädchenheim zunächst nicht aushändigen — angeblich, weil die Staatsanwaltschaft Kiel nach einer vom Ministerium selbst gestellten Strafanzeige die Herausgabe untersagt habe. Jetzt stellt sich heraus: Offenbar war die Ministerin auch in dieser Frage von ihren Mitarbeitern völlig falsch informiert worden.
Eine Anweisung oder Bitte vonseiten der Staatsanwaltschaft, die Akten-Kopien nicht oder nur eingeschränkt an den Sozialausschuss herauszugeben, sei nicht erfolgt, zitiert das Magazin „Spiegel“ aus einem Vermerk der Staatsanwaltschaft, der einen Tag nach Alheits Erklärung im Ausschuss geschrieben worden sein soll. In der Tat hatte die Staatsanwaltschaft damals nach Sichtung der Akten im Ministerium auch eine entsprechende Presseerklärung herausgegeben. Woher hatte Alheit dann aber die Information, die Staatsanwälte hätten Bedenken? Es waren Mitarbeiter der Abteilung I des Ministeriums, die tags zuvor mit der Staatsanwaltschaft über dieses Thema gesprochen hätten, heißt es jetzt aus dem Ministerium. Und die hätten die Aussagen der Staatsanwälte wohl missverstanden und telefonisch falsch an Alheit weitergegeben.
Die CDU-Opposition im Landtag ist sauer. Alheit habe wiederholt betont, die Staatsanwaltschaft habe um ein Zurückhalten der Friesenhof-Akten gebeten, jetzt beweise der Vermerk das Gegenteil, „und prompt macht die Ministerin wieder andere für ihre Falschaussagen verantwortlich“, sagt die CDU-Sozialpolitikerin Heike Franzen. Alheit müsse endlich Verantwortung für ihr Ministerium übernehmen. Für FDP- Fraktionschef Wolfgang Kubicki steht sogar der „Lügenvorwurf“ gegen Kristin Alheit im Raum. Sollte es tatsächlich nie eine Anweisung oder Bitte der Staatsanwaltschaft gegeben haben, stehe dies in diametralem Kontrast zu ihren Äußerungen im Sozialausschuss am 25. Juni 2015. Das müsse sie aufklären.
Von wh