Kiel. Schleswig-holsteinische Städte und Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern dürfen künftig Jugendliche zu Alkohol-Testkäufen einsetzen. Damit soll kontrolliert werden, ob Geschäfte den Jugendschutz einhalten. Mit dem Erlass schafft das Kieler Gesundheitsministerium Rechtssicherheit.
Vor zwei Jahren war dem Preetzer Bürgermeister Wolfgang Schneider ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert. 350 Euro sollte der Verwaltungschef zahlen, weil er Alkohol-Testkäufe organisiert hatte — und damit selbst gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen habe. Schneider hatte zwei 15- und einen 17-Jährigen in Begleitung eines Erwachsenen in acht Supermärkte und eine Tankstelle geschickt, um Schnaps und Bier einzukaufen. In 15 von 18 Fällen gelang den Jugendlichen der Einkauf ohne Probleme. Der Kinderschutzbund hatte die Gesetzeslücke kritisiert.
„Neben Aufklärung müssen wir dafür sorgen, dass der Zugang zu Alkohol für Jugendliche erschwert wird“, begründete Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) gestern ihre Initiative. Kommunen können Minderjährige unter bestimmten Voraussetzungen jetzt für Testkäufe losschicken: Die Testkäufer müssen mindestens 16 Jahre alt und Lehrling oder Beamtenanwärter der Stadtverwaltung sein. Die Testkäufer müssen geschult und beim Kauf von einem Erwachsenen begleitet werden. Der Erwachsene soll erfolgreiche Einkäufe von Alkohol oder Tabak rückgängig machen und Beweismittel sichern.
Die oppositionelle CDU hält die Testkäufe für sinnvoll. „Der Erlass muss nun auch zügig angewendet werden“, fordert Katja Rathje-Hoffmann. „Völlig falscher Ansatz“, sagt dagegen Christopher Vogt (FDP). Rechtsstaatlich seien solche Maßnahmen äußerst fragwürdig. „Aktiver Jugendschutz sieht anders aus.“ Die Landesregierung legalisiere etwas, das bisher ausdrücklich untersagt war. ctö
LN