Frankfurt. Nach Ansicht der Richter sind Liquids Tabakerzeugnisse. Weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten, sei der Handel nicht erlaubt. Es wird damit gerechnet, dass der Geschäftsmann in Revision geht.
dpa
Der Handel mit E-Zigaretten verstößt einem Gerichtsurteil zufolge gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht Frankfurt verurteilte einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen deshalb zu 8100 Euro Geldstrafe und zog zugleich rund 15 000 Behälter mit nikotinhaltiger Flüssigkeit - sogenannte Liquids - ein.
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Es gibt eine Wahrheit, vor der auch ich mich schon lange drücke. Eine, die auszusprechen weh tut: Um die Türkei steht es im Moment nicht gut. Ach was, um die Türkei steht es im Moment miserabel.