Mailand. Das Berufungsgericht in Mailand hat gestern ein zweijähriges Ämterverbot gegen den früheren italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi verhängt. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der 77-jährige Berlusconi war am 1. August vom Kassationsgericht in Rom wegen Steuerbetrugs erstmals rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, ein fünfjähriges Verbot zur Ausübung öffentlicher Ämter wurde allerdings zur Neuverhandlung an das Berufungsgericht zurücküberwiesen. Das gestern ergangene Urteil verwehrt Berlusconi nun zudem über zwei Jahre das aktive und passive Wahlrecht, berichteten italienische Medien. Bezüglich des im Grundsatz bestätigten Ämterverbots kann sich Berlusconi erneut an das Kassationsgericht wenden. Außerdem muss das Verbot noch vom Senat, dem Berlusconi angehört, gebilligt werden.
In dem Prozess ging es um Steuerbetrug bei Berlusconis Medienkonzern Mediaset. Dieser soll Schwarzgeldkonten im Ausland unterhalten und Preise für Filmübertragungsrechte künstlich in die Höhe getrieben haben. Der Anklage zufolge erwarben Scheinfirmen die Rechte und verkauften sie anschließend an Mediaset zurück. Insgesamt entgingen dem Fiskus dadurch sieben Millionen Euro. Berlusconi droht nach dem Urteil der Verlust seines Sitzes im Senat. Über den Entzug des Mandats wird ohnehin seit seiner rechtskräftigen Verurteilung zu der Freiheitsstrafe verhandelt. Ein Ausschuss der Parlamentskammer stimmte zuletzt dafür, ihm das Mandat zu entziehen. Endgültig dürfte das Senatsplenum bis Ende des Monats entscheiden.
Berlusconis vierjährige Haftstrafe war bereits wegen einer Amnestieregelung auf ein Jahr verkürzt worden. Aus Altersgründen muss der 77-Jährige sie nicht im Gefängnis verbüßen. Berlusconi will stattdessen Sozialarbeit leisten. Ein Mailänder Richter muss noch im Oktober zwischen gemeinnütziger Arbeit und Hausarrest entscheiden. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kämpft Berlusconi zudem gegen die Anwendung eines 2012 in Italien verabschiedeten Gesetzes, nach dem zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilte Politiker nicht mehr Abgeordnete sein dürfen.
LN