Bochum/Wolfsburg. Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum gestern die Klage eines VW-Kunden zurückgewiesen. Er darf wegen der Abgasmanipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgeben. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses. Vergleichsverhandlungen waren gescheitert. Der Anwalt des Klägers kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung. VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert.
Beim geplanten Rückruf des Passat drohen Volkswagen Verzögerungen wegen möglicher höherer Verbrauchswerte nach der Umrüstung. „Es steht Spitz auf Knopf“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Konzernkreisen. Es liefen derzeit aber noch weitere Messungen. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, nach dem bereits begonnenen Rückruf für den Pick-up Amarok seien die Freigaben für weitere betroffene Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in der Prüfung. „Die Freigaben erfolgen dann, wenn nachgewiesen wurde, dass die Fahrzeuge hinsichtlich aller Belange dem genehmigten Typ entsprechen“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage in Berlin.
Selbst ein minimal höherer Verbrauchswert wäre nicht zulässig, da bei den Nachrüstungen eine „Null-Toleranz-Linie“ gilt. Die Eigenschaften des Fahrzeugs sollen sich mit dem nötigen Update der Motorsoftware nicht ändern. Sollte der Passat nach der Umrüstung einen höheren Verbrauch haben, müsste Volkswagen die bisher geplante Nachrüstungs-Aktion bei dem Modell noch einmal überarbeiten.
LN