Das ist zwar ärgerlich, aber für den Autofahrer nachvollziehbar. Doch hinter diesen einfachen Richtlinien steckt ein "Wirrwarr führerscheinrechtlicher Vorschriften, die für einen Laien nicht zu durchblicken sind", so Frank-Roland Hillmann, Verkehrsanwalt in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). "Bei einem Straßenverkehrsdelikt und besonders bei einem drohenden Fahrverbot sollten Betroffene deswegen die Hilfe eines Verkehrsanwalts in Anspruch nehmen."
Nicht jedes Fahrverbot ist angemessen: Autofahrer müssen sich an Regeln halten. Wer das nicht tut und ein schweres Verkehrsdelikt begeht oder wiederholt gegen die gleichen Regeln verstößt, verliert seinen Führerschein. Das gilt für Rotlichtverstöße genauso wie für grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren und Alkohol am Steuer.
"Doch nicht jedes verhängte Fahrverbot ist auf Grund der Lebensumstände des Autofahrers oder der Tatumstände angemessen", so Verkehrsanwalt Frank-Roland Hillmann. Droht ein Arbeitsplatzverlust oder ist die Existenz gefährdet, kann ein Fahrverbot in eine oft mindestens doppelt so hohe Geldstrafe umgewandelt werden. Aber auch die genauen Umstände des Verkehrsdelikts können strafmildernd wirken. "Hierbei handelt es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen, bei denen beispielsweise in Betracht gezogen wird, ob es dunkel war oder ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Voraussetzung ist aber fast immer, dass der Betroffene noch keine Punkte in Flensburg gesammelt hat", erklärt der Experte.
Augenblickversagen: Lässt ein ansonsten konzentrierter Mensch nur für eine sehr kurze Zeitspanne die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht, kann er vor Gericht das so genannte Augenblickversagen geltend machen. Beispielsweise wenn er sich vor Ort nicht auskannte, die Sicht auf ein Verkehrsschild behindert war oder der Autofahrer von der Sonne geblendet wurde. Die Geldbuße fällt dann oft milder aus.
Natürlich kann es aber auch Ziel der Verteidigung sein, den erhobenen Vorwurf ganz abzuwenden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Beschuldigte gar nicht der Fahrer war oder eine technisch fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorliegt. Welche Einzelheiten in einem speziellen Fall zum Tragen kommen, kann ein Verkehrsanwalt allerdings erst nach Prüfung der Unterlagen entscheiden.
Rat & Tat vom Verkehrsanwalt: Droht ein Fahrverbot, sollten sich Autofahrer bei einem Verkehrsanwalt über ihre Rechte informieren. Nur dieser kann vor dem Hintergrund der unübersichtlichen Gesetzeslage im Straßenverkehrsrecht entscheiden, ob und wie ein Fahrverbot abgewendet werden kann. (akz-i)
Einen Ansprechpartner in ihrer Nähe finden Betroffene unter dem weiterführenden Link.
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