Lübecker Bucht: Freie Fahrt für schnelle Boote
Zwei Jahre lang galt für solche Sportboote ein Tempolimit von 15 km/h in der inneren Lübecker Bucht. Das Verwaltungsgericht Schleswig kippte diese Bestimmung jetzt. Foto: LN
Ein einziger Unfall im Jahre 2005 vor der Badezone von Timmendorfer Strand – das war dem Schleswiger Verwaltungsgericht zu wenig, um die Sicherheit des Schiffsverkehrs in der Lübecker Bucht gefährdet zu sehen. Mit Urteil von Dienstag hob es die aktuell geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h (8,1 Knoten) in der Neustädter Bucht auf. Die entsprechende Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion* (WSD) Nord sei rechtswidrig, „da sie erkennbar nicht die Sicherheit des Schiffsverkehrs zum Zweck habe, sondern Lärmbelästigungen durch eine Handvoll Speedboote“, so das Gericht. Die Sicherheit der Badegäste sei durch die bestehende, 500 Meter breite Uferschutzzone ausreichend gewährleistet.
Erfolgreich geklagt hatte der Hamburger Bootsmotoren- Händler Cyrus Kegel (44). Er hatte moniert, dass ein Tempolimit „eine Vielzahl unbeteiligter Bootsbesitzer, Surfer oder Wasserskischulen“ treffe. Zudem sei die WSD „zu solchen Verfügungen nicht berechtigt“. „Das sehen wir anders. Deshalb gehen wir in die Berufung“, kündigte Behördenleiter Raven Kurtz gestern an.
Der von „nur sechs bis acht Speedbooten ausgehende Lärm“ (so die Kläger-Seite), die ohne Schalldämpfer und mit über der Wasserlinie liegendem Auspuff auf der Ostsee fuhren, beschäftigte schon eine Bürgerinitiative und selbst den Bundestag. „Offensichtlich aufgrund des starken politischen Drucks“, formuliert der Meldorfer Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß, habe die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord die Allgemeinverfügung erlassen, die es „allen motorisierten Sportbooten und Wassermotorrädern“ untersagt, innerhalb einer durch gelbe Tonnen gekennzeichneten Zwei-Kilometer-Zone schneller als 15 km/h zu fahren.
So viel Lustbremse ließ den Hamburger Bootsmotoren- Händler Cyrus Kegel, der in der Trave selbst ein Sportboot liegen hat, vor den Kadi ziehen. Die weit überwiegende Zahl der Sportboote sei leise und halte die einschlägigen Richtlinien ein, argumentierte er. Lediglich eine Handvoll „schwarzer Schafe“ betreibe ungedämpfte Motoren, die bereits unterhalb von 15 km/h Lärmwerte von 60 bis 65 Dezibel ausstrahlten. Diese würden sich über ein Verwarnungsgeld von 20 Euro „nur schlapplachen, wenn man sie überhaupt erwischt“. Das Verwaltungsgericht folgte den Argumenten des Klägers (Az: 3 A 183/07).
Bei den Befürwortern des Tempolimits herrschte gestern indes keine Trauer. Sie sehen ihre Zeit noch kommen. Denn bereits ab dem 1. April 2009 sollen alle Sportboote, deren Motoren mehr als 75 Dezibel laut sind, in der Neustädter Bucht verboten werden (die LN berichteten). Ein entsprechendes Gesetz hatte das Bundesverkehrsministerium auf den Weg gebracht, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord mit der Umsetzung beauftragt. Derzeit liegt das Papier zur Prüfung bei der EU in Brüssel. „Das Schleswiger Urteil ist für das Lärmthema auf der Lübecker Bucht ohne Bedeutung. Die Geschwindigkeitsregelung war wohl ohnehin nur für einen Übergangszeitraum geplant“, erklärte Karl-Heinz Haase, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen in der Lübecker Bürgerschaft und Mitglied einer Bürgerinitiative gegen Speedboot-Lärm. Diese hatte sich in einem „Timmendorfer Aufruf“ gegen „uneinsichtige Menschen“ ausgesprochen, „die mit archaischem Imponier- und Potenzgehabe vor der Küste kreuzen“.
Selbst Kläger-Anwalt Kannieß begrüßte gestern, dass die Behörden an Vorschriften arbeiteten, die sich mit den tatsächlichen Lärmquellen beschäftigen und nach denen zu laute Boote stillgelegt werden können. „Das ist in meinen Augen auch der richtige Weg, als jeden Bootsbesitzer pauschal unter Generalverdacht zu stellen“, sagte Kannieß. Sein Mandant sieht die Situation derweil etwas kritischer: „Kommt das neue Gesetz so scharf wie geplant, werden 95 Prozent von uns neuerlich ausgebremst.“
Speedboote verfügen – wie das Timmendorfer Unglücksboot von 2005 – nicht selten über mehr als 1000 PS starke Motoren. Sie erreichen Höchstgeschwindigkeiten bis 260 km/h.
In den letzten 7 Tagen schon 4 mal gelesen - zuletzt am 29.08.2010 um 08:13.
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