Der Wirbel um die Blitzerkästen an der B 75 bei Kücknitz geht weiter. Mehr als 50 Betroffene wollen sich der von Thomas Radbruch geplanten Klage (die LN berichteten) anschließen. Zumal die rechtliche Grundlage nicht so eindeutig ist. Michael Reichentrog von der Fahrschule Girod: „Wenn die Gefahrenstelle erkennbar vorbei ist, muss keine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen. Das wird durch Paragraf 41 in der Straßenverkehrsordnung geregelt.“
In der Travemünder Landstraße in Höhe Kücknitz darf seit Anfang Januar nur noch Tempo 40 anstatt 70 gefahren werden. Grund sind erhebliche Fahrbahnschäden auf der Mittelspur. Das Landesstraßenbauamt Lübeck hat die Geschwindigkeitsbegrenzung verhängt. Die Stadt hat entsprechend die Auslösegeschwindigkeit an den „Starenkästen“ von 79 km/h auf 49 km/h herabgesetzt. Folge: Täglich werden dort um die 1000 Kraftfahrer geblitzt.
Die Autofahrer, die in Fahrtrichtung Lübeck als Temposünder ermittelt wurden, fühlen sich abgezockt. Grund: Geblitzt wird in einem Abschnitt, der nicht mehr durch Baken als Baustelle gekennzeichnet ist. Die Straße ist an der Stelle wieder dreispurig befahrbar. Ein geblitzter Polizist: „Nach Durchfahren der Baustelle denkt der Autofahrer, er habe die Gefahrenstelle verlassen und könne normal weiterfahren.“ Dass die Lage nicht so eindeutig ist, zeigt auch, dass inzwischen zusätzliche Schilder mit Tempo 40 aufgestellt worden sind. Für die Beschilderung zeichnet der Landesbetrieb Straßenbau verantwortlich. Leiter Jens Sommerburg weist allerdings darauf hin, dass es sich nicht um eine baustellenbedingte Temporeduzierung handelt. „Die Schilder sind mit dem Zusatz Straßenschäden versehen.“
„Als ich geblitzt wurde, standen die Schilder dort noch nicht“, sagt Christian Paracejus (34), der sich einer möglichen Klage anschließen will. Die rechtliche Aufarbeitung der einzelnen Blitzerfälle wird vermutlich nur über ein „Verkehrsschilder-Protokoll“ gehen. Fahrlehrer Reichentrog: „Wann und wo Schilder aufgestellt wurden, muss genau festgehalten werden.“
Laut Egbert Ohlow, Leiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes, wurde in Fahrtrichtung Lübeck vom 25. Januar an geblitzt. „Die Tempomessung dort ist erst erfolgt, als vier zusätzliche 40-Schilder auch nach Freigabe der mittleren Fahrspur aufgestellt wurden. Aus unserer Sicht ist die Geschwindigkeitsmessung an dieser Stelle rechtlich vollkommen okay.“
Unsicherheit Verkehrsdienst? schrieb am 09.02.2010 07:55:
Der letzte Absatz zeichnet schon die Unsicherheit. - Aus unserer Sicht...- wer zahlt denn die Gerichtskosten in diesem Fall seitens der Stadt? Ich bin einer der ersten -Verkehrssünder- die mit 60 geblitzt wurden und habe noch keine Anhörung. Gibt es vielleicht doch ein Einlenken?
Thomas schrieb am 09.02.2010 10:12:
Einlenken ? Irgendwie muß man doch das Geld für die regelmässigen Kobergsanierungen zusammen bekommen. Die Stadt kann sich doch nicht immer auf Possehl verlassen
heizer schrieb am 09.02.2010 10:46:
die damen und herren bürgervertreter wissen sich also zu beschäftigen. das ist beruhigend, denn sonst hätte man ja teure und komplizierte beschäftigungsfelder herausarbeiten müssen. ich bin stolz auf unsere volkszertreter
Luigi schrieb am 09.02.2010 11:16:
Es ist doch eigentlich ganz einfach.
40 ist ausgeschildert. Die Blitzer sind allen, die sich hier beschweren bekannt.
Wer zu schnell fährt, muss sich doch nicht wundern. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Dieses ständige lamentieren nervt.
Steht dazu und bezahlt. Und wenn Ihr zu arm seid, sucht Euch einen Nebenjob oder fahrt langsamer.
R. Frieborg schrieb am 09.02.2010 11:24:
Ich bin am 23.01.2010 morgens um 6 Uhr aus Lübeck kommend mit Tempo 60 geblitzt worden. Eine erkennbare Beschilderung gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Wir sind zwischenzeitlich auch schon 50 Geschädigte, die nach dem Eintreffen des Anhörungsbogens von RA Gulke, Adolfstr. 9, 23569 Lübeck, Tel.: 0451/384440 vertreten werden.
Anja schrieb am 09.02.2010 13:28:
Richtung Lübeck steht kurz vor den Blitzern das Schild 40kmh.Nach der Baustelle ist nicht zu sehen,daß diese 40 kmh aufgehoben sind.Also solange 40kmh bis dann später wieder 80kmh gefahren werden dürfen,was auch ausgeschildert ist.Eigentlich ganz einfach da die 40kmh nicht aufgehoben sind.Dementsprechen bin ich auch nicht geblitzt worden.mal richtig schauen hilft.
fido schrieb am 09.02.2010 13:31:
Leider krankt unser System mittlerweile zunehmend an " Dauernörglern " und Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen - sei es nun, dass sie selbst bei extremen Wetterlagen sofort sorgfältigst geräumte Straßen fordern oder , wie in diesem Fall nicht einsehen wollen oder können, dass sie etwas falsch gemacht haben. Sie haben ganz einfach nicht richtig aufgepasst im Straßenverkehr
Holger schrieb am 09.02.2010 16:35:
Ihr armen Verkehrssünder
Ständig über Verkehrsvorschriften hinwegsetzen
und wenn man dann ertappt wird beginnt das große Katzengejammer.Zu der finanzielen Strafe
müßte noch eine Nachschulung hinzukommen.
Ich finde das der 41 der StVo klar definiert ist,Herr Reichentrog.
otto schrieb am 09.02.2010 16:50:
Anja, Luigi und Fido: ihr habt vollkommen Recht.
Diese Nörgelei ist schon irgendwie Krank.
Nur nichts selbst machen, immer die anderen.
Und wenn da 40 steht, ist das 40 solange bis es aufgehoben wird. Und nicht wenn der Herr Raser meint, es ist genug langsam gefahren.
Der Polizist ist ja wohl mit über 80 dadurch gebraust, bai max 70 ist das ja wohl auch zuviel.
otto schrieb am 09.02.2010 16:51:
Fortsetzung:
Lest mal die StVO oder geht wieder zur Fahrschile, aber nicht bei Girod
Schönen tag noch
Christian schrieb am 09.02.2010 17:22:
Ich habe mal nachgeguckt Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeicheen Straßenschäden ? angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt von wo an die angezeigze Gefahr nicht mehr besteht 41 StVO Also wer hat Recht ? Das kann dann doch nur wohl das " Schilderprotokoll " Viel Glück 1
otto schrieb am 09.02.2010 17:23:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
41 Vorschriftzeichen
1 Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
2
otto schrieb am 09.02.2010 17:27:
2 Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
otto schrieb am 09.02.2010 17:54:
Erläuterung
Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist
otto schrieb am 09.02.2010 17:55:
und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
erundich schrieb am 09.02.2010 18:19:
Erfahrungsgemäß wird in Baustellen nicht immer korrekt die Geschwindigkeit eingehalten.
Zum sichtbaren Ende einer Baustelle, wird neben der schon leicht erhöhten Geschwindigkeit, die verlorene Zeit - etwa 4 Sekunden - sofort durch Gasgeben ausgeglichen und um danach die "verlangte" Geschwindigkeit erreichen zu können.
Zeit ist Geld -- passt nicht immer.
Durch "Erfahrung" wird man klug.
Eckhard Dreyer schrieb am 09.02.2010 18:36:
Klar im Vorteil ist, wer lesen kann, guckst Du "40" fährst auch "40", sonst Brille Fielmann
Lübeckerin schrieb am 09.02.2010 20:53:
Wir haben hier ja sichtlich viele, selbsternannte Rechtsanwälte. Die, die sich über die "Nörgler" beschweren sind komischerweise in der Überzahl.
Hmmm... Denkt mal drüber nach.
Lasst doch einfach den Richter entscheiden.
Ach so, Herr Otto, haben Sie schon einmal etwas von Rufmord gehört?
zum Thema Fahrschule Girod
Das könnte rechtliche Konsequenzen haben.
Lübecker... schrieb am 09.02.2010 21:43:
WAS WOLLT IHR GESETZ IST GESETZ. In ausreden seit ihr nicht verlegen wenn ihr geblitzt werdet. Immer das gleiche nicht angepasste Geschwindigkeit. Die Starße ist defekt, und stellt eine Gafahrenstelle dar.
Also viel Spaß beim klagen hoffentlich verliert ihr alle.
Joachim schrieb am 09.02.2010 21:46:
Aufruf an alle aufmerksamen Beobachter
Wer hat genau beobachtet gewannen die 40 Schilder zwischen dem Ende der Absperrung der mittleren Fahrspur und der Tankstelle aufgestellt wurden? speziell in Richtung Lübeck
Ich denke Datum und Uhrzeit wäre für viele sehr interessant.
Otto schrieb am 09.02.2010 21:47:
Liebe Lübeckerin, auch ich bin Lübecker, schon sehr lange.
Das hat nichts mit Rufmord zu tun. Wenn Herr Reichentrog von der Fahrschule Girod öffentlich etwas sagt, was so nicht in der
StVO steht, muss er sich auch Kritik gefallen lassen. In der Politik ist das Gang und Gäbe, vor allem in Lübeck.
Gruss
das regelt das Recht schrieb am 10.02.2010 06:34:
Missgunst und Schadenfreude- man kann es richtig ablesen. Die Befürworter der Bussgeldbescheide erfreuen sich am Schaden anderer, das finde ich krank. DAS bestätigt die allgemeine Nörglermentalität. Die sogenannten Geschädigten kommen zu ihrem Recht- da bin ich mir sicher. -Hoffentlich verliert ihr alle- was für eine kranke Bemerkung. Damit outet -ihr- euch und eure abstoßende Missgunst.
cornelia schrieb am 10.02.2010 09:33:
Den Schaden habt ihr Euch selber zugefügt, durch Unachtsamkeit und Fehlverhalten. Sollen wir den Rasern jetzt noch Beifall klatschen und dies befürworten?
Ich habe was gegen Autofahrer die ständig gegen bestehende Verkehrsregeln verstoßen und andere mit ihrem Verhalten gefährten.Die die hier zu schnell waren, fahren innerorts mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu schnell.
Michael schrieb am 10.02.2010 11:08:
Ich finde, man sollte zwischen Nörgelei und
konstruktiver, angemessener Kritik
unterscheiden. Zu einem erwachsenen Umgang
mit Regeln gehört für mich auch dazu, sie
gegebenenfalls zu hinterfragen und sich dann
auch dagegen aufzulehnen. Ich denke wir
wissen alle, dass sich hinter vielen
Regelungen mehr finanzielle Motivation
verbirgt, denn Sichherheit oder Wohlergehen
der Bürger.
R. Frieborg schrieb am 10.02.2010 11:44:
@cornelia, Ihr Kommentar ist eine Frechheit. Sie haben doch gar keine Ahnung, welche Beschilderung und welche Sachlage am 23.01.2010 vorhanden war. Sie sind sicherlich eine sehr verbitterte und einsame Person. Sie haben mein Mitleid.
Nach Abschluß des Verfahrens werde ich es veröffentlichen
cornelia schrieb am 10.02.2010 11:52:
Warum sind so viele damit überfordert einfach 40 zu fahren bis das Aufhebungsschild kommt?Was ist daran so schwer zu verstehen?Das hat nichts mit Schadenfreude oder dergleichen zu tun.Es gab ja wohl schon genügend Unfälle wegen zu schnellen fahrens,Fehleinschätzung und nicht beherrschen des Fahrzeugs in vielen Situationen.Also mault jetzt nicht rum und steht euren Fehler ein und zahlt.
R. Frieborg schrieb am 10.02.2010 14:26:
@Cornelia, Sie sind haben nichts begriffen, leider können Sie auch nicht lesen und den Sachverhalt nachvollziehen. Werden Sie von der Stadt Lübeck für Ihre Hetze bezahlt?
Michael S. schrieb am 10.02.2010 14:38:
Genau @Cornelia- Du hast offensichtlich keinerlei Fahrpraxis und möchtest auch mal was schreiben. Ja nee - is klar- jetzt nochmal zum Mitschreiben- die Verkehrssituation war für die meisten Verkehrsteilnehmer unklar, dass sogar die Polizei geblitzt wurde. Noch Fragen....
jörg schrieb am 10.02.2010 18:41:
ich wurde auch geblitzt am letzten samstag um ca. 17.30 uhr richtung hl. ich bin in der baustelle ca. 45 km/h gefahren und dann den verkehr aus travemünde im auge gehabt, dann auf 75km/h beschleunigtwie immeres hat geschneit und habe es gemacht wie immer
habe meine kleine 4 jährige tochter dabei gehabt und bin kein raser
ich habe meine sympatie für die stadt hl entgültig verlorenjorg
cornelia schrieb am 10.02.2010 21:15:
Michael S.@ Fahrpraxis mit Sicherheit mehr als Du. Das ist meist immer so, das die Verkehrssituation für die meisten PKW Fahrer fast immer unklar ist.Und Polizisten sind auch nur Menschen - Brauchst Dich deswegen nicht gleich so aufspielen.
Yvonne S. schrieb am 10.02.2010 22:24:
bis zur Aufstellung der zusätzlichen Schilder bezüglich Tempo 40 war es kein Fehlverhalten der Autofahrer, hinter der Baustelle auf 70kmh zu beschleunigen.
So manch ein Kommentator hätte lieber erst nachdenken sollen bevor er antwortet.........
Die Schilder wurden übrigens am Montag,25.01.10 zwischen 13 Uhr und 17 Uhr aufgestellt......
In diesem Sinne..Gute Fahrt :-
fido schrieb am 11.02.2010 10:15:
Einigen Mitbürgern scheint hier angesichts des eigenen Mißgeschicks beim Kommentieren das rechte Maß zur Sachlichkeit zu fehlen. Oder warum erdreisten Sie sich, andere Mitmenschen als einsam, verbittert und bemitleidenswert bezeichnen ? Was hat das noch mit der Sache zu tun ? Sowas sollte hier nicht abgedruckt werden.
Joachim R schrieb am 11.02.2010 10:41:
Auch hier noch mal DANKE an Yvonne
und liebe Grüße an alle Geschädigten,
nur an Euch
Joachim
jörg schrieb am 11.02.2010 11:19:
hi, habe gestern eine tv sendung geschaut und die berichteten daß die kleine stadt lübeck in der nächsten zeit wohl fast eine miliarde euro verplemmpert hat schulden
und jetzt versuchen die durch solche abzocke
wenn das andere machen würden, wäre das schwerer betrugdie bürger abzuziehen
die städte sind eigentlich für die menschen da, und nicht gegen alle das haben die wohl vergeßen
conny schrieb am 11.02.2010 12:14:
Warum sollte ich verbittert oder einsam sein,nur weil ich eine andere Meinung habe?
Ich wurde dort noch nie geblitzt obwohl ich jeden Tag dort lang fahre bei 70 fahre ich Strich70 und bei 40 Strich 40.Verbittert sind doch die,die erwischt wurden.Klar in der Verzweiflung rutscht Ihnen das ein oder andere Wort schon mal raus aber das nehme ich doch garnicht für voll.Schönen Tag noch -
kemal schrieb am 11.02.2010 21:13:
Diese Blitzanlage in Kücknitz ist eigentlich nur für die Lärmschutz der bewohner gedacht und mann sollte hier deshalb nicht schneller als 60 kmh fahren, so bin ich auch seit jahren gewohnt und wurde hier noch nie geblitzt, bis auf die gemeine umstellung am 25.01.2010, mit 46kmh wurde ich geblitzt und soll jetzt 10 euro zahlen obwohl meine geschwindikkeit mit 46kmh weit unter den Lärmschutz lag
kemal schrieb am 11.02.2010 21:18:
Das ist rene absicht , man ist wohl gut davon ausgegangen daß viele menschen hierbei reinfallen würden da man seit jahren 60 kmh gewohnt war, selbst die schilder mit 40kmh zeichen waren in 50 cm höhe angebracht, habe es zufällig gesehen, die PKWs die vor mir fuhren wurden nicht geblitzt auch die hinter mir kommende obwohl wir alle in selben tempo fuhren,ich kann doch nicht ständig auf tacho gucken
abgezockter Touri schrieb am 20.02.2010 15:05:
Bin am 07.02.2010 auch geblitzt worden. Sind ja 2 Blitzer hintereinander. Habe daher auch 2 Briefe aus Lübeck bekommen. Im Ersten 8 KM/h, im Zweiten 7 KM/h zu schnell. Also 2 x 10 Euro. Ist das eine neue Art der Wegelagerei in Lübeck????? Liebe Grüße an alle Opfer dieser Anlage...
Gandolf schrieb am 22.02.2010 07:02:
Ja, hier mischt sich gerade auf behördlicher Seite Inkompetenz mit Größenwahn. Also eigentlich nichts Neues.
Aber wieso zwei für das gleiche "Vergehen"?
Müssen wir demnächst alle unsere Tickets doppelt bezahlen?
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