Ursache sei die demographische Entwicklung. Immer weniger Kinder in den Gemeinden machte es schwer, vor Ort eigene Kindertagesstätten mit entsprechenden Fachkräften anzubieten. Man müsse über andere Lösungen nachdenken.
Diese Aufgabe haben die Verwaltungsfachleute des Amtes übernommen. Abteilungsleiter Geert Schuppenhauer, der unter anderem für die Kindergärten der Amtsgemeinden zuständig ist, hat ein Konzept ausgearbeitet, dessen Ziel die Gründung eines Zweckverbandes sein könnte. „Es geht dabei nicht um Kosteneinsparungen oder darum, der Kirche für deren Kindergärten die Trägerschaft zu entziehen, sondern um eine Sicherstellung der gesetzlich garantierten Kinderbetreuung – egal ob in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft – möglichst vor Ort“, erklärt Schuppenhauer, der ab der kommenden Woche die einzelnen Amtskommunen in den jeweiligen Gemeindevertretersitzungen über das Projekt informieren will. „Wir sind da ergebnisoffen und wünschen uns eine rege Beteiligung und konstruktive Vorschläge aus den Gemeinden“, sagt Schuppenhauer.
Zur Zeit stellt sich die Situation der Kinderbetreuung im Amtsbereich so dar: Bis auf Düchelsdorf, Göldenitz und Niendorf bei Berkenthin gibt es in jedem der elf Amtsgemeinden einen Kindergarten oder einen Spielkreis (Sierksrade), teils in Trägerschaft der evangelischen Kirche oder der jeweiligen Gemeinde. „Insgesamt betreuen wir 405 Kinder in 25 Gruppen“, erläutert Schuppenhauer. Der Versorgungsgrad nach den gesetzlichen Bestimmungen liegt im Amt bei 100 Prozent. Bei den Krippenplätzen, wo die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen bis 2013 einen Anteil von 35 Prozent festlegte, weist der Amtsbereich Berkenthin inklusive der Tagesmütterangebote bereits eine Quote von fast 38 Prozent auf.
Die Kosten für die Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder haben sich im Amtsbereich von 1997 bis 2010 von 140 500 auf fast 600 000 Euro erhöht. Hinzu kam, dass der Kreis seinen Zuschuss schrittweise von 28 auf 15 Prozent gesenkt hat und durch die Bundes- und Landesgesetzgebung immer mehr Pflichten auf die Kommunen übertragen wurden.
Um den stetig wachsenden Anforderungen in der Betreuung der Kleinsten gewachsen zu sein, liegt nun der Vorschlag für einen Zweckverband auf dem Tisch. „Wir wollen weg vom Kirchturmdenken. Angesichts der Geburtenrückgänge und Leerstände in kleinen Gemeinden sowie der Kürzung von Landes- und Kreiszuwendungen müssen wir aktiv werden“, so Schuppenhauer. Ziel sei eine sehr gute Bedarfsabdeckung, wohnortnahe Versorgung, solidarische Kostenverteilung und eine umfassende Betreuung durch das Amt. Dem Zweckverband sollen nur Gemeinden des Amtes angehören. Die Trägerschaft der kirchlichen Kitas bleibe unangetastet, wobei man sich eine – wie im Einzelfall praktizierte – Kooperation insbesondere bei der Personalplanung und beim Aufnahmeverfahren gut vorstellen könne. Die Kostenverteilung soll über den Einwohnerzahlschlüssel erfolgen.
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