Kultursenatorin Annette Borns (SPD) legt sich mit der Kirche an: In einem Facebook-Eintrag kritisiert die Altstadtbewohnerin, dass sonntags so früh geläutet wird, obwohl die Gottesdienste erst später beginnen. Die Kirche reagiert überrascht. Pröpstin Petra Kallies: „Mich wundert, dass ausgerechnet eine Kultursenatorin sich an einem Teil unserer Kultur stört.“ Diverse Gerichtsurteile bezeichnen das frühe Geläut als zumutbar. Aus der Politik erntet Borns überwiegend Widerspruch.
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Krach um die Lübecker Dom-Glocken
„Domgeläut. Vorbei der Schlaf“, schrieb eine vom Glockengeläut des benachbarten Doms genervte Senatorin am Sonntag bei Facebook. „Muss das wirklich um 8 Uhr jeden Sonntag sein?“, fragt Borns. Sie habe grundsätzlich überhaupt nichts gegen das Geläut, sagt die Kulturdezernentin, „aber ich frage mich, ob es zu diesem frühen Zeitpunkt sein muss.“ Die Funktion, Gläubige zum Gottesdienst zu rufen, habe der Glockenklang schon lange nicht mehr, erklärt die Politikerin. Beim Kirchenkreis Lübeck löst die Aussage Befremden aus. „Wenn Frau Borns sich gestört fühlt, sollte sie sich an die zuständige Domkirchengemeinde wenden“, erklärt Pröpstin Kallies. Das Glockengeläut sei weitgehend aus dem Alltag verschwunden und nur sonntags geblieben. „Wollen wir diese kulturelle Tradition wirklich aufgeben?“, fragt die ranghöchste Kirchenvertreterin Lübecks. Kallies ist überzeugt, dass Lübecker, die sich am frühen Geläut stören, in der Minderheit sind.
Der frühe Ruf ins Gotteshaus ist auf die Läuteordnung von 1964 zurückzuführen. Dieses Regelwerk wiederum lehnt sich an die Läuteordnung der evangelischen Kirche bundesweit an. Pröpstin Kallies hält eine Verlegung des Domgeläuts auf einen späteren Zeitpunkt für unwahrscheinlich: „Wir werden in Lübeck keine Insellösung anstreben.“ Bundesweit gehen immer wieder Nachbarn von Gotteshäusern juristisch gegen Kirchengeläut vor. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte 2010, tägliches, zweiminütiges Glockenläuten sei ab sechs Uhr zulässig. Das Verwaltungsgericht Hannover bezeichnete das Gebetsläuten um 7 Uhr als zulässig. Die Stadtverwaltung Lübeck hätte keine Handhabe gegen das liturgische Glockenläuten. „Das stellt keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare und sozialadäquate Einrichtung dar“, zitiert ein Sprecher einschlägige Rechtsnormen.
In der Politik steht die Senatorin mit ihrer Kritik weitgehend alleine. „Glockengeläut gehört zur christlichen Tradition, man sollte es so belassen“, sagt Peter Sünnenwold (CDU), Vorsitzender des Kulturausschusses. „In vernünftigen Grenzen muss man das Geläut ertragen“, sagt Bürgermeister Bernd Saxe (SPD), „die Kirchen gehören zum Weltkulturerbe.“ Die kirchenpolitischen Sprecher von SPD und CDU im schleswig-holsteinischen Landtag weisen die Kritik der Senatorin am Kirchengeläut zurück. „Ich würde Annette Borns empfehlen, sich einfach noch mal umzudrehen und gelassen weiter zu schlafen“, sagt Rolf Fischer (SPD).
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