Tierschutz in Deutschland
Strafrechtlich gelten Tiere in Deutschland seit dem Jahr 1990 nicht mehr als Sachen, werden in der Rechtssprechung im Wesentlichen jedoch nach wie vor so behandelt. Sofern nicht anders im Tierschutzgesetz festgelegt, gelten für Tiere die gleichen Bestimmungen wie für Gegenstände – zum Beispiel kann wegen Diebstahl oder Sachbeschädigung ermittelt werden. Laut Tierschutzgesetz kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Vergehen an anderen Tieren gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Im deutschen Grundgesetz wurde Tierschutz im Jahre 2002 nachträglich als Staatsziel eingetragen. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“, ist dort seither festgelegt.
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