PID steht für Präimplantationsdiagnostik, ein hoch umstrittenes Verfahren, das bei uns erst seit Juli 2011 in gewissen Grenzen erlaubt ist. Nach einer bemerkenswerten Debatte hatte der Bundestag den Gen-Check zugelassen.
Bei dem Verfahren werden künstlich erzeugten Embryonen kurz nach der Befruchtung Zellen entnommen und auf bestimmte Krankheiten untersucht. Dazu gehören das Down-Syndrom, die Hirnstörung Huntington-Chorea (früher Veitstanz), Mukoviszidose und die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B. Die Embryonen können nach einem positiven Befund vernichtet werden.
Im Bundestag lagen seinerzeit drei Anträge zur Abstimmung vor: einer für die PID, einer dagegen sowie ein Kompromissvorschlag. Mit 326 Stimmen entschied das Parlament für eine Zulassung. Für das Verbot votierten 260 Abgeordnete, der Kompromissentwurf war schon vorher gescheitert. Im Dezember trat das Gesetz in Kraft.
Die Kritiker sagten, der Mensch erhebe sich mit der PID zum Herrn über Leben und Tod. Er unterscheide zwischen lebens- und lebensunwerten Existenzen, und das in einem Land, zu dessen Geschichte der Holocaust gehöre. Die Gegner warnten vor einer durchdesignten Welt, die Abweichungen nicht mehr toleriert. Die Befürworter dagegen verwiesen unter anderem auf das Leid, das Eltern erspart werden könne. Außerdem könne man schwerlich die PID verbieten und gleichzeitig die Abtreibung bis zum dritten Monat oder in bestimmten Fällen noch länger erlauben.
Aber die Zulassung ist eine in besonderen Fällen. Anwendung findet PID nur, wenn die Erbanlagen der Eltern eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes erwarten lassen. Die Eltern müssen sich vorher beraten lassen, eine Ethikkommission muss zustimmen, und die PID darf nur an Zentren mit einer entsprechenden Lizenz vorgenommen werden.
Dem Bundestagsbeschluss war eine jahrzehntelange Diskussion vorausgegangen. Für eine Zäsur hatte 2010 der Bundesgerichtshof mit einem Freispruch für einen Berliner Mediziner gesorgt. Der Arzt hatte die PID bei drei Paaren angewendet, in Abstimmung mit ihnen die Embryonen sterben lassen und sich selbst angezeigt. In dem Urteil wurden aber schon enge Grenzen gezogen. Mediziner schätzen, dass in Deutschland jährlich nur 200 bis 300 Paare für eine PID-Behandlung infrage kommen. Das erste PID-Baby weltweit kam 1995 zur Welt. Seither sind mehr als 4000 PID-Kinder geboren worden. int
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