Wismar – Kann man einem jungen Mann, der sich in Stresssituationen mit Haschisch beruhigte, der seine Probleme bisher mit Cannabis zu verdrängen oder zu vergessen versuchte, der wegen Drogenhandels bereits zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt war – kann man diesem jungen Mann glauben, dass er nun seine Drogenprobleme in den Griff bekommen wird? Jetzt, nachdem er erneut wegen illegalen Drogenbesitzes und -konsums straffällig wurde?
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Michael Bauer vertraut den Beteuerungen von Steffen H. „Ich gehe davon aus, dass Sie reinen Tisch machen wollen“, sagt der Richter. Er hält dem 33-Jährigen, der zurzeit noch bei seinen Eltern in Selmsdorf wohnt, aber mit seiner Freundin und deren beiden Kindern nach Roxin ziehen möchte, zugute, dass er geständig war. Der Straßen- und Tiefbauer räumte ein, für 500 Euro 15 Gramm Kokain von einem Bekannten aus dem Gefängnis erworben zu haben. Der habe es ihm aufgedrängt, wollte ihn als Dealer einspannen. Doch H., vorzeitig aus der Haft entlassen und noch unter Bewährung, will die harte Droge nicht verkaufen, er will seine Vergangenheit hinter sich lassen, sagt er. Deshalb versteckt er sie in seinem Auto, mit dem er kaum fährt, gibt aber auf einer Party zwei Bekannten eine kleine Menge davon. Die Polizei findet fast das gesamte Kokain bei der Durchsuchung im Juni 2011.
Zudem stellt sie fast 23 Gramm Cannabis bei ihm sicher. Steffen H. gibt zu, sich in der Zeit von Januar bis Juni 2011 dreimal etwas von einem Bekannten geholt zu haben – für 50, 100 und zuletzt für 200 Euro. „Für mich stürzte eine Welt ein. Meine Freundin wollte wegen der Drogen nichts mehr von mir wissen“, sagt er.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten – wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen des Eigenerwerbs von Betäubungsmitteln in drei Fällen in nicht geringer Menge. „Das Gesetz hat das Handeltreiben weit gefasst, es bedeutet auch die Abgabe und Verbreitung von Drogen – ohne Gewinn zu erzielen“, erklärt der Richter. Das Gericht setzt das Strafmaß um drei Monate höher an als Staatsanwalt René Sengbusch, es setzt die Freiheitsstrafe aber ebenfalls zur Bewährung von drei Jahren aus. H. erhält die Auflage, 2000 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro als Geldbuße und „monatlichen Denkposten“ zu zahlen. Den Betrag erhält der Mittagstisch in der Nikolaikirche in Wismar.
Als weitere Auflage verfügt das Gericht, dass der labile junge Mann eine Drogenentzugstherapie „unverzüglich und erfolgreich“ durchführen soll. „Sie haben selbst gesagt, dass Sie nicht wissen, ob Sie in der nächsten Drucksituation der Versuchung widerstehen könnten“, begründet Richter Bauer diese Weisung.
Für das Strafmaß fiel positiv ins Gewicht, dass H. geständig war, die harte Droge Kokain nicht verbraucht worden ist, dass er die Drogenquelle und die Abnehmer benannt hat sowie im Ermittlungsverfahren sogar auf eine mögliche Hanfplantage in Lübeck hingewiesen hat. Der Straßen- und Tiefbauer war bei Schachtarbeiten auf sie aufmerksam geworden. Dass H. einen festen Job hat und auch seine Freundin zurückgewinnen konnte und nun für eine Familie sorgt, rechnete ihm das Gericht ebenfalls an.
Zu berücksichtigen hatte es allerdings auch, dass er vorbestraft ist und seine Bewährung nicht bestanden hat.Haike Werfel
Kommentare powered by Disqus. Unsere Nutzungsbedingungen.

