Oldenburg – Ein Sachverständiger hat gestern dem angeklagten Betreiber einer Fehmaraner Tauchschule schwere Mängel bei der Ausrüstung bescheinigt. „Die Tauchausrüstungen der Kinder waren in einem miserablen Zustand: die Schläuche und die Jackets brüchig, die Tüv-Prüfung der Flaschen seit zehn Jahren überfällig und die Atemluft aus den Flaschen übelriechend“, erläuterte der Experte für Tauchausrüstungen, Dr. Dietmar Berndt, vor Gericht sein Gutachten. Zudem hätten die beiden Opfer zu viel Bleigewichte am Körper getragen, um in einer Notsituation sicher auftauchen zu können, sagte er. Beim Schnuppertauchen war vor gut anderthalb Jahren ein zehnjähriger Junge ertrunken; eine 16-Jährige starb später im Krankenhaus. Der Fall wird vor dem Oldenburger Amtsgericht verhandelt.
Vor der Aussage des Gutachters wurden gestern mehrere Kursteilnehmer und Zeugen zu dem tödlichen Tauchunfall befragt. „Wir wollten uns die Ostsee unter Wasser angucken“, erinnert sich der 13-jährige Dennis K., der zu der sechsköpfigen Schnuppertauchgruppe gehörte. Doch gesehen hätten sie nicht viel. „Dazu war es viel zu trüb“, erzählt Dennis. Unter Wasser hätten sie sich daher an den Händen gehalten. Zunächst habe er ein Mädchen an der Hand gehabt, später einen Jungen. Aber die hätten auf einmal losgelassen. „Die Hand ist einfach rausgerutscht“, sagt der 13-Jährige.
Dennis’ Vater André K. berichtet, dass ein erster Tauchgang noch wegen schlechten Wetters abgesagt worden sei. Am Tag des Unfalls hätten sie dann einen Anruf im Wohnwagen erhalten. Gemeinsam mit seinem Sohn sei er zur Tauchbasis auf dem Campingplatz gegangen. „In der Tauchschule hingen viele Auszeichnungen an den Wänden“, erinnert sich der 40-Jährige. Zahlreiche von ihm gemachte Fotos dokumentieren die Vorbereitungen seines Sohnes auf den Tauchgang und zeigen, wie die Gruppe schließlich ins Wasser geht.
Zurück zum Ufer führen sollte die unerfahrenen Taucher offenbar ein 15-jähriger Brandenburger, der selbst noch Tauchschüler war. „Ich hatte ein Jahr vorher meine Open-Water-Diver-Lizenz gemacht und jetzt einen weiterführenden Kurs gebucht“, sagt Alexander G. vor Gericht. In dem Tauchgang mit der Schnuppergruppe habe er das Navigationstauchen lernen sollen. Der Plan sei gewesen, dass er auf ein Zeichen des Tauchlehrers der Gruppe den Weg zurück hätte zeigen sollen. Um das zu üben, habe er auf Anweisung des Tauchlehrers mit dem Kompass im Flachwasser ein Viereck getaucht, während die Gruppe letzte Anweisungen bekommen habe.
Zur Übung mit der Gruppe sei es aber gar nicht gekommen: Auf ein Zeichen des Tauchlehrers sei er zwar losgetaucht, habe nach einiger Zeit aber festgestellt, dass ihm die Gruppe nicht gefolgt sei. „Als ich gemerkt habe, dass ich alleine bin, habe ich Panik bekommen“, erinnert sich der inzwischen 17-jährige Alexander G. Als er dann aufgetaucht sei, habe er gemerkt, dass etwas nicht stimmen könne.
Das merkte auch Dennis’ Vater André K., als er im Flachwasser auf einmal Hilfeschreie hörte. Er habe gesehen, wie ein Mädchen von Badegästen an Land gebracht wurde. Als er dann seinen Sohn gesehen habe, sei er sofort zu ihm ins Wasser gerannt, habe ihn an der Kleidung herausgezogen und in Sicherheit gebracht. „Ich wollte nicht, dass er mit ansehen muss, wie sie versuchen, das Mädchen zu reanimieren“, sagt der 40-Jährige.
Der Tauchlehrer sei sofort wieder ins Wasser gerannt. Wenig später sei auch der Besitzer der Tauchschule und Vater des Tauchlehrers gekommen, habe sich einfach eine im Wasser treibende Pressluftflasche geschnappt und sei losgetaucht. Den zehnjährigen Maximilian hätten sie allerdings nur noch tot bergen können.
Der Prozess vor dem Amtsgericht soll am Dienstag, 28. Februar, fortgesetzt werden. hm/dpa
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