Eutin – „Wird genehmigt“, befand Claudia Christensen, Mitarbeiterin im Jobcenter Ostholstein in Eutin, und bearbeitete den ersten Antrag des sogenannten Bildungspaketes (siehe Infoartikel). Eine Mutter hatte um Zahlung der Sportvereinsbeiträge für ihre beiden Kinder gebeten und bekommt jetzt Gutscheine. In Zukunft wird für diese Familie pro Kind zehn Euro im Monat, zunächst einmal 60 Euro pro Halbjahr, gezahlt. Im Amtsdeutsch sind das „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“. In Ostholstein könnten 4000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren davon profitieren. Aktuell liegen etwa 100 Anträge vor.
Landrat Reinhard Sager und der Geschäftsführer des Jobcenters Ostholstein, Karsten Marzian, erklärten dazu: „Nachdem das Bildungspaket am 25. Februar 2011 vom Bundestag beschlossen wurde, haben der Kreis und das Jobcenter Ostholstein die notwendigen Vorbereitungen zur sofortigen Umsetzung getroffen.“
Hauptsächlich verantwortlich für das Umsetzen der Vorgaben aus Berlin waren Hans-Ulrich Linder vom Jobcenter und Sabine Schröder vom Fachdienst „Soziale Hilfe“ des Kreises. Es sei versucht worden, das gesamte Verfahren so unbürokratisch wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten.
Sager und Marzian appellierten zugleich an alle Eltern und Jugendlichen in Ostholstein, die Ansprüche auf Leistungen des Bildungspakets haben, das Angebot und damit die Chance zu nutzen, an den vielfältigen Bildungs- und Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
Anspruch auf die neuen Leistungen besteht, wenn Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.
So erhalten Schüler bis zum 25. Lebensjahr Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderungskosten, angemessene Lernförderungen und einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen monatlich zehn Euro zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern und zur Teilnahme an Freizeiten.
Die Jungen und Mädchen in Kindertagesstätten bekommen gleichfalls Leistungen für Ausflüge und für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten werden als Geldleistungen gewährt. Für die übrigen Leistungen werden entweder Gutscheine ausgegeben, oder es wird direkt – zum Beispiel mit der Schule oder dem Sportverein – abgerechnet. Es sei Aufgabe und Wille des Kreises, den Kindern eine „passgenaue und unkomplizierte Teilhabe“ zu ermöglichen. Verbunden mit der Aufgabenübertragung vom Bund an den Kreis sei auch eine Anhebung der Planstellen. Zunächst einmal seien 6,5 neue Stellen vorgesehen, so Sager. Die Kosten dafür werden ebenso vom Bund getragen wie alle anderen anfallenden Ausgaben.
Eines dürfe durch das Bildungspaket aber nicht passieren, warnten Sager und Marzian. Die karitativ tägigen Vereine und Verbände dürften sich nicht aus ihrem Engagement zurückziehen.
Auch weiterhin seien beispielsweise Kindergärten und Schulen auf die finanzielle Unterstützung auch der Serviceclubs angewiesen. „Lassen Sie bitte in der Spendenbereitschaft für soziale Zwecke nicht nach“, bitten Marzian und Sager.
Für alle Anträge auf Leistungen des Bildungspakets im Bereich des Arbeitslosengelds II und der Sozialhilfe, die noch rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 gestellt werden, läuft bereits eine wichtige Frist: Alle die, die Leistungen für diesen Zeitraum nachträglich beantragen möchten, haben dafür noch bis zum 30. April 2011 Zeit.
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