Diverse gut gefüllte Aktenordner, eine Menge Arbeitsstunden für mindestens zehn Erwachsene, ein kompakt geführter Prozess: Das erscheint als gewaltiger Aufwand für einen Streit, bei dem es um fünf Euro ging, der aber in einer Anklage wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung mündete, die gestern vor dem Jugendschöffengericht Eutin verhandelt wurde.
Angeklagt waren Markus B. (24) aus Eutin und sein ehemals guter Kumpel Thorsten H. (19, Namen geändert), die jeder mit einem eigenen Rechtsanwalt erschienen waren, allerdings einen eher kleinlauten Eindruck hinterließen. Wohl nicht ganz zu Unrecht, mussten sie sich doch mit einem Vorwurf von erheblicher Tragweite auseinandersetzen – obwohl ja eigentlich „Kinderkram“, so Richter Otto Witt, die krude Geschichte ausgelöst hatte: Markus B. hatte eine junge Frau kennengelernt, ein bisschen mit ihr per Handy telefoniert, SMS geschickt und sich mit ihr angefreundet, „nicht mehr“, sagte er. Irgendwann war’s vorbei mit dieser Freundschaft, und Markus B. wollte Geld – eine Art Rückerstattung für die Anbahnung der Freundschaft, einen Ausgleich für seine Telefonkosten also. Er verlangte, die junge Frau solle ihm fünf Euro überweisen.
Das wollte sie nicht, weshalb Thorsten H. ins Spiel kam. Dieser bedrohte die Frau am Telefon und erklärte sogar, er würde ihre Eltern töten, falls sie nicht zahle. Das ging ihr offenbar doch zu weit, die Frau wandte sich an die Polizei. Welche die Wohnung von Markus B. durchsuchte und mehrere Handys beschlagnahmte, woraufhin ein umfangreiches Ermittlungsverfahren seinen Lauf nahm.
„Fanden Sie das Ganze nicht lächerlich?“, hakte Richter Witt mehrmals kopfschüttelnd nach und befand mit Blick auf die Drohungen: „So ein Zirkus wegen fünf Euro.“ Zu dieser Ansicht gelangten nach kurzem Zögern auch die beiden Angeklagten. Markus B. konnte glaubhaft versichern, seinen Freund zu den Drohungen nicht angestiftet zu haben, und wurde freigesprochen. Thorsten H. räumte nach Besprechung mit seinem Anwalt alle Vorwürfe ein, die Geschichte sei ihm „über den Kopf gestiegen“, und letzten Endes habe er sich nur wichtig machen wollen. Er wurde verwarnt und zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. „Das war nicht die ganz große Kriminalität“, gab ihm Richter Witt mit auf den Weg, „aber Sie bewegen sich auf einem schmalen Grat.“ Und er kündigte an: „Wenn Sie die Arbeitsauflagen nicht erfüllen, kann ich Sie einsperren lassen, für bis zu vier Wochen, und davon werde ich auch Gebrauch machen.“latz
Kommentare powered by Disqus. Unsere Nutzungsbedingungen.





