Der junge Mann aus Neustadt sitzt bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft – wegen schwerer Brandstiftung (die LN berichteten). Er hatte gestanden, in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2011 im elften Stock einer Ferienwohnungsanlage in Sierksdorf ein Feuer gelegt zu haben. Zwei Menschen wurden dabei verletzt. Zudem entstand ein Sachschaden von zirka 17 000 Euro. Gestern saß er auf der Anklagebank im Lübecker Landgericht und hörte, wie Richter Kai Schröder folgendes Urteil sprach: „Sie werden zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.“
Damit entschied sich das Gericht deutlich gegen die Forderung des Verteidigers. Dieser hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und versichert: Paul K. „wird die Tat nicht wiederholen. Er ist keine Gefahr für seine Umwelt“. Zudem wies der Anwalt des Angeklagten darauf hin, dass Paul K. geständig gewesen sei und während der Tat Skrupel gehabt habe. Außerdem war sich der Verteidiger sicher, dass der junge Mann die Tat abgebrochen hätte, wenn sich Bewohner im Bereich des Tatorts befunden hätten. Schließlich habe Paul K. ausgesagt, dass er sogar geschaut habe, ob die Jalousien der Wohnungen in der elften Etage unten gewesen seien und ob Schuhe vor der Tür gestanden hätten. Da beides nicht der Fall gewesen sei, habe er den Brand in einem Wirtschaftsraum gelegt. Den Gebäude-Schlüssel hatte er Stunden zuvor auf der Wache seines Arbeitgebers entwendet.
Der Staatsanwalt, der drei Jahre und neun Monate Haft für Paul K. gefordert hatte, konnte hingegen mit dem Strafmaß zufrieden sein. Vor der Urteilsverkündung sagte er in seinem Schlussplädoyer, dass Paul K. zwar nicht billigend in Kauf genommen habe, Menschen zu verletzen. „Er konnte sich aber nicht darauf verlassen, dass niemand in der Wohnung ist.“ Außerdem „wollte er nicht nur den Müllschlucker anzünden. Ihm war als fachkundiger Rettungsassistent klar, dass sich das Feuer nicht auf diesen Raum beschränken wird. Somit war die Tat eine versuchte schwere Brandstiftung“. Positiv wertete der Staatsanwalt das Geständnis von Paul K. und dass er seine Tat „bereut“. Auch wenn er zunächst mit einem Bekennerschreiben, welches er mit dem Namen des Terrornetzwerkes al-Qaida unterschrieben hatte, von sich ablenken wollte. Insgesamt bleibe es eine geplante Tat, die Menschen verletzt habe und deren Motiv während der Verhandlung nicht deutlich wurde. Somit käme eine Bewährungsstrafe nicht in Frage. Dies sah das Gericht anscheinend ähnlich.
Trotzdem wird Paul K. wohl nicht die volle Strafe absitzen müssen. „Sie werden nach einiger Zeit auf Bewährung freikommen“, sagte Kai Schröder und empfahl Paul K., sich psychologische Hilfe zu holen.
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