BGH entscheidet über Gentests an Embryonen
Der Bundesgerichtshof berät über die umstrittenen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen. Der BGH hat zu entscheiden, ob die Untersuchung von Embryonen außerhalb des Mutterleibs strafbar ist. Ein Berliner Gynäkologe hatte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik bei drei erblich belasteten Paaren angewendet. Dann setzte er Embryonen ohne genetischen Defekt ein. Anschließend zeigte er sich selbst an und schuf damit einen Präzedenzfall. Das Berliner Landgericht sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Kommentare powered by Disqus. Unsere Nutzungsbedingungen.
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