Der 65-jährige Hans-Jürgen S. aus Henstedt-Ulzburg hatte gestanden, zwischen 1969 und 1984 fünf junge Frauen getötet und missbraucht zu haben. Seine Opfer aus dem Großraum Hamburg waren zwischen 15 und 22 Jahren alt. Der Serienmörder war erst im April 2011 durch DNA-Spuren überführt worden, 27 Jahre nach dem letzten Mord. Über die Schwere der Schuld traf das Gericht in der Urteilsbegründung bislang noch keine Aussagen.
„In allen fünf Fällen liegt Mord vor - mit unterschiedlichen Begründungen“, erklärte das Gericht. In den ersten vier Fällen habe er gemordet, ohne seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen: Er wollte eine weitere Straftat, die Störung der Totenruhe, ermöglichen, sagte der Vorsitzende.
Der Maurer hatte seinen Opfern laut Anklage aufgelauert und sie vollkommen unvermutet überfallen. In vier Fällen erwürgte er die jungen Frauen mit bloßen Händen. Dann verging er sich an drei Leichen, im vierten Fall versuchte er dies vergeblich. Sein letztes Opfer vergewaltigte er, bevor er die Frau strangulierte. Seine Opfer aus dem Großraum Hamburg waren zwischen 15 und 22 Jahren alt.
Das Gericht folgte weitgehend dem Strafantrag des Staatsanwalts. Es hielt den Angeklagten für voll schuldfähig. Die Verteidigung ging dagegen von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus und hatte weniger als 15 Jahre Haft gefordert.
Hans-Jürgen S. lebte bis zum April 2011 sozial unauffällig in Henstedt-Ulzburg. Er wurde überführt, als die Polizei den Mordfall Gabriele S. wieder aufrollte und eine Speichelprobe seines Bruders auswerten ließ. Sie war den DNA-Spuren vom Tatort so ähnlich, dass nur der Bruder als Täter in Frage kam.
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