Darauf einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger gestern vor dem Ahrensburger Amtsgericht: Auflage ist, dass der angeklagte Oberarzt 20 000 Euro zahlt, und die Ärztin, die nicht mehr in Bad Oldesloe arbeitet, 10 000 Euro.
Die Anwälte der Nebenkläger – die Eltern und der Sohn der jungen Frau, die nach einem Kaiserschnitt in der Klinik verblutet ist – stimmten einer Einstellung nicht zu, haben aber keine entscheidende Stimme. Der Vorsitzende Richter Ulf Thiele machte deutlich, dass auch im Management der Oldesloer Klinik ein Grund für den Tod der jungen Mutter zu sehen sei.
„Das Leid der Familie ist weder wägbar noch einer gerichtlichen Beurteilung zu unterziehen“, machte die Staatsanwältin in ihrer Stellungsnahme deutlich. Die Einstellung des Verfahrens sei kein Freikaufen von Verantwortung. „Aber die Schuld der Angeklagten wird als gering eingestuft, weil vom Tatbild her der Beruf des Arztes eine gewisse Risikoaffinität hat.“ Zwar liege nach Aussage der Sachverständigen ein ärztlicher Kunstfehler vor, „aber an der unteren Grenze des Schuldmaßes.“ Kommunikation und Informationsfluss hätten nicht funktioniert, und insbesondere die Ärztin habe 24 Stunden Dienst gehabt und sei zwischendurch abwesend gewesen, was die Kommunikation problematisch gemacht habe. „Das sind Zustände, die angegangen werden müssen“, so die Sachverständige. Sie wertete das Geschehen als „einmaligen tragischen Vorgang“.
„Ob das ein einmaliger Fall ist, ist gar nicht bekannt“, widersprach der Anwalt der Nebenklage, Jochen Vornhusen. „Die Nebenkläger würden, wenn sie ein Mitspracherecht hätten, nicht zustimmen.“ Es habe ein stundenlanges Versagen der Angeklagten vorgelegen. Die Sachverständigen hätten sechs Behandlungsfehler nachgewiesen, und die Befragung der Zeugen habe gezeigt, dass das Risiko seit vier Jahren bis heute weiter bestehe: „Es weiß noch immer keiner genau, wo die Dienstanweisungen stehen.“ Zudem sei das Opfer fälschlich als drogenabhängig und unkooperativ bezeichnet worden, „das ist Verleumdung.“ Auch die Nebenklagevertreterin der Eltern betonte, dass die angeklagten Ärzte versagt hätten. „Vorherrschend war der Glaube, ein anderer würde sich kümmern.“ Zudem hätten die Eltern des Opfers zumindest eine Entschuldigung verdient.
Otmar Kury und Johann Schwenn, prominente Strafverteidiger der angeklagten Ärzte, hielten fest, dass eine Einstellung des Verfahrens keinen Schuldspruch bedeute. Schwenn begründete seine Zustimmung mit der Verfahrensdauer: „Ein langes Verfahren unter den Begleitumständen, dass ein Hamburger Massenblatt die Angeklagten an den Pranger stellt, ist nicht zumutbar.“
Das Gericht beschloss die Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, dass der angeklagte Oberarzt 5000 Euro an den Sohn des Opfers und 15 000 Euro für Wohltätigkeitsorganisationen zahlt, die Ärztin zahlt ebenfalls 5000 Euro an den jetzt vierjährigen Sohn und 5000 Euro an eine Hilfsorganisation. „Von den hier festgesetzten Zahlungen sind eventuelle Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen nicht berührt“, betonte Richter Thiele. Die Angeklagten müssen sich zudem vor der Ärztekammer verantworten.
„Das Gericht sieht in der Einstellung des Verfahren ein sachgerechtes Ende“, erklärte Richter Ulf Thiele. Er wies auch der Klinik in Bad Oldesloe Mitverantwortung zu: Er erkenne fehlende Selbstkritik und Fehler im Management. „Die Klinikleitung hätte die Fehler sofort aufarbeiten müssen.“ Bemerkenswert seien auch die Arbeitsbedingungen mit 24-Stunden-Diensten. Das sei falsch. Das Gericht folge den Sachverständigen, dass die Angeklagten das Schockgeschehen verkannt hätten, aber weder leichtfertig noch fahrlässig gehandelt hätten. „Die Angeklagten und auch die Asklepios-Klinik Bad Oldesloe müssen ihre Arbeitsweise und den Umgang mit Fehlern verbessern.“
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