Jetzt hat Klaus Schädel seinen Kampf gegen die Ungerechtigkeiten in der Welt und in seinem eigenen Kosmos wieder aufgenommen. Er hat Carl-Eduard von Bismarck, der einst sein CDU-Parteifreund gewesen ist und dann zu seinem Dauerkontrahenten wurde, vor das Lübecker Landgericht gezogen und sogar gute Aussichten, seinen Kampf gegen die Windmühlenflügel diesmal zu gewinnen. „Das wäre nach meinen Recherchen der erste Prozess überhaupt, den die Familie von Bismarck verlieren würde“, sagt der Hamburger Gerichtsblogger Rolf Schälicke, der gestern die Verhandlung verfolgte.
„Ich will mich nicht fügen und mir das Wort nicht verbieten lassen“, sagte Schädel nach der Verhandlung den LN. Er habe nie öffentlich behauptet, dass Carl-Eduard von Bismarck der Scientology-Sekte angehöre. „Ich habe nur parteiintern gefragt, ob er möglicherweise etwas mit Scientology zu tun habe“, so Schädel. „Ich wollte doch wissen, für wen ich arbeite.“ Das war 2005, und Schädel machte als Ahrensburger CDU-Mitglied Wahlkampf für von Bismarck, der im Wahlkreis Lauenburg/Stormarn-Süd als Direktkandidat für den Bundestag antrat. Als Schädel dann über die Zusammenarbeit des Grafen mit einem Ahrensburger Unternehmer stolperte, den er der Scientology-Mitgliedschaft verdächtigte, fragte er nach – und erntete nicht nur einen bösen Anruf von Bismarcks, sondern auch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung solcher Behauptungen. Zudem sollte Schädel die Anwaltskosten des Grafen zahlen – was er jedoch nicht tat. Das brachte ihm eine Woche Beugehaft ein.
Genau um diese einstweilige Verfügung geht es jetzt vor dem Lübecker Landgericht. „Da ich nichts von Herrn von Bismarck gehört hatte, habe ich hin aufgefordert, die einstweilige Verfügung zurückzunehmen oder mich zu verklagen“, erläutert Schädel. Der Graf tat Letzteres, möglicherweise jedoch zu spät. Denn vor Gericht entspann sich eine lebhafte und juristisch diffizile Diskussion um Verjährungsfristen, die so manchem Jura-Studenten wohl die Lust auf den Beruf genommen hätte. „Das ist ein hübscher Übungsfall für das geltende Verjährungsrecht mit unterschiedlichen Rechenverfahren“, sagte der Vorsitzende Richter und hatte selbst schon eine Frist errechnet, die vor Einreichung der Klage im Oktober 2011 liegt. Rechtsanwalt Till Dunckel von der Kanzlei Nesselhauf in Hamburg – von Bismarck selbst war nicht erschienen – kam auf eine Verjährung erst im Dezember, warf Klaus Schädel aber vor, absichtlich so lange gewartet zu haben. Dessen Anwalt Eberhard Reinecke aus Köln konterte: „Wenn Sie etwas falsch gemacht haben, müssen Sie das nicht auf uns abwälzen.“ Und Klaus Schädel ergänzte später gegenüber den LN: „Vielleicht haben von Bismarck und seine Anwälte gedacht, dass ich in dieser Sache nichts mehr machen werde.“ So könnte es also gut sein, dass Stormarns Don Quichotte – mit einem kleinen juristischen Kniff – einen späten Sieg feiert.
Die Entscheidung wird am 22. Februar verkündet.
Kommentare powered by Disqus. Unsere Nutzungsbedingungen.
