Gericht wertet Ein-Euro-Stundenlohn als Straftat
Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch deshalb bundesweite Bedeutung zu. Kommentare powered by Disqus. Unsere Nutzungsbedingungen.
