Immer neue Details im Streit um den sogenannten „Staats-Trojaner“: Nicht nur Bayern hat versucht, Internet-Telefonate abzuhören. Mehrere Bundesländer erklärten, ebenfalls Spionage-Software zur Überwachung von Kriminellen einzusetzen. Während Baden-Württemberg eine bayerische Basisversion genutzt hat, verwenden Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg eigene Trojaner. „Dabei sind aber stets alle gesetzlichen und richterlichen Auflagen eingehalten worden“, versichert Thomas Giebeler vom Kieler Innenministerium.
Spionagesoftware auch im Norden eingesetzt – ist das richtig?
Seit 2006 habe es drei Fälle gegeben, in denen das Landeskriminalamt (LKA) in Kiel die Computerdaten von Verdächtigen ausgespäht habe. „Der Paragraph 100 a der Strafprozessordnung lässt den Einsatz der Software nur in Ausnahmefällen, bei besonders schweren Straftaten zu“, sagt Stefan Jung vom LKA. Konkret habe es sich um Rauschgifthandel und organisierte Kriminalität gehandelt. Nähere Details will der Behördensprecher nicht nennen – auch nicht zur Frage, wie die Spionage-Software auf die Rechner der Verdächtigen gelangt ist. Nur: „Die Überwachung hat direkt an der Quelle, also am Rechner stattgefunden“, so Jung. Das heißt: Entweder spielten Ermittler die Trojaner direkt am Computer auf – oder die schickten den Verdächtigen zielgerichtet Mails, in denen sich die Software unentdeckt auf der Festplatte installierte. „Für alle Fälle hat es eine richterliche Anordnung gegeben, in der konkret formuliert war, welche Daten überwacht werden durften“, so Jung. Von einem Freifahrtschein zur Kontrolle aller Informationen könne keine Rede sein. Sollten also Email-Verkehre überwacht werden, dürften Dialoge über Skype, Facebook oder Twitter nicht mitgelesen werden. „Die Befürchtung, dass die Polizei den Computer online durchsucht oder ihn gar ferngesteuert übernimmt, sind unbegründet“, versichert der LKA-Sprecher.
Das Kieler Landeszentrum für Datenschutz (ULD) will sich selbst ein Bild machen, die Späh-Software anfordern und prüfen. Dabei stehe die Frage im Mittelpunkt, ob der Trojaner den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Anforderungen entspreche, so Landesdatenschützer Thilo Weichert. Es gehe um eine klare Trennung von Telefonüberwachung und einem verfassungsrechtlich verbotenen Online-Ausspähen.
Die Schnüffel-Software sorgt derweil für Zoff in der schwarz-gelben Koalition: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert vom Innenressort Vorschläge, um die Privatsphäre besser zu schützen. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warf seiner Kabinettskollegin vor, Ermittler unter „Generalverdacht“ zu stellen. Zugleich forderte er die Länder auf, die Trojaner nicht mehr zu verwenden. Als erstes folgte Bayern dem Appell.
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