Schulfrieden hatte die Politik versprochen. Doch daraus wird offenbar auch 2012 nichts. Diesmal gärt es an den Gemeinschaftsschulen. Von denen würden immer mehr ohne notwendige Genehmigung aus Kiel zur Trennung von Haupt- und Realschülern in den Abschlussklassen zurückkehren, schimpft der Landeselternbeirat. Eltern, die ihre Kinder wegen des in Gemeinschaftsschulen ursprünglich vorgeschriebenen gemeinsamen Lernens dort angemeldet hätten, würden nun darum geprellt. Und das FDP-Bildungsministerium von Ekkehard Klug schweige seit Wochen dazu.
Beispiel Bad Segeberg: Hier hat die Gemeinschaftsschule am Seminarweg beschlossen, die Schüler ab Sommer nach Klasse 8 in eine Haupt- und eine Realschulklasse aufzuteilen. „Wir können die Hauptschüler so besser auf ihren Abschluss vorbereiten“, sagt Schulleiterin Barbara Koop-Lehmann. Das neue Schulgesetz habe die Entscheidung darüber „in die Hände der Schulkonferenz gelegt“. Dort habe es eine „überzeugende Mehrheit“ auch bei den Eltern gegeben.
In der Tat hatten CDU und FDP den Gemeinschaftsschulen 2011 per Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet, Schüler ab Klasse 7 nach Leistungsstand zu trennen. Über die konkrete Umsetzung scheint es allerdings verschiedene Ansichten zu geben. „Dazu muss zunächst der Schulträger gehört werden, und die Schulaufsicht muss das genehmigen“, betont zum Beispiel die Bildungsexpertin der CDU-Landtagsfraktion, Heike Franzen.
Zumindest in Bad Segeberg ist allerdings noch nicht einmal die Stadt als Schulträger gehört worden: „In unseren Gremien ist das nicht behandelt worden, ich wurde damit nicht befasst“, erklärt Bürgermeister Dieter Schönfeld. Im Bildungsministerium in Kiel soll derzeit kein einziger Antrag auf Änderung des pädagogischen Konzeptes vorliegen. Dabei wisse der Landeselternbeirat „allein von zehn Schulen im Land, an denen es richtig rumort“, sagt Vorsitzender Stefan Hirt. „Schulleiter denken, sie könnten vor Ort entscheiden. Das Ministerium muss endlich Anweisungen ausgeben.“
Was Hirt besonders empört: Die Neuregelung solle vielfach offenbar auch für Schüler gelten, die in Klasse 5 mit der Zusage gemeinsamen Lernens gestartet sind. So ist es auch im Seminarweg in Segeberg. Die Achtklässler, die jetzt getrennt werden sollen, waren die ersten, die 2007 in die Gemeinschaftsschule starteten. „Die neue Form der Differenzierung kann aber erst ab dem neuen fünften Jahrgang eingeführt werden. Die anderen Schüler genießen Bestandsschutz des alten pädagogischen Konzeptes“, sagt der Elternbeirats-Chef. Das sei bei der Rückkehr zum G-9-Abitur analog gehandhabt worden. Eine entsprechende Anfrage habe das Ministerium allerdings seit Ende November nicht beantwortet.
Auch gestern erklärte eine Ministeriumssprecherin, die Frage nach dem Bestandsschutz werde weiter geprüft. Allerdings sei es richtig, dass Änderungen des pädagogischen Konzepts vom Ministerium genehmigt werden müssten. Die Opposition macht derweil Druck. „Schulträger und Eltern haben ein Recht auf Umsetzung des Schulprogramms“, sagt Martin Habersaat (SPD). „Es muss einen Bestandsschutz geben“, sagt Anke Erdmann (Grüne). Es sei völlig unverständlich, wieso das Ministerium über einen Monat brauche, um diese Frage zu klären. Im Bildungsausschuss werde sie nachhaken.
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