Vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald endete am Freitag ein langer Rechtsstreit. Die Stadtvertretung hatten Heinze vorgeworfen, seine Stasi-Tätigkeit vor der Wahl nicht korrekt angegeben zu haben. Die Stadtvertreter setzten ihn im Juli 2009 ab. Dagegen klagte Heinze erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin. Die Stadtvertretung beantragte die Zulassung der Revision, was das Oberverwaltungsgericht jetzt ablehnte. Bisher führten stellvertretende Bürgermeister die Geschäfte der Kleinstadt Schönberg.
Heinze reagierte erleichtert auf die Gerichtsentscheidung. „Damit wird nun endlich die Wahlentscheidung der Schönberger Wählerinnen und Wähler aus dem Jahr 2009 rechtskräftig und ich kann mein Amt als Bürgermeister antreten“, erklärte er am Freitag. Heinze hatte die Wahl im Juni 2009 mit 72 Prozent der Stimmen gewonnen. Beim Bürgermeister von Schönberg handelt es sich um ein Ehrenamt.
Die Richter in Schwerin waren zu der Einschätzung gelangt, dass Heinze die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenamts-Beamten erfüllt. Seine IM-Tätigkeit liege sehr lange zurück, Menschenrechtsverletzungen durch den früheren Grenztruppen-Kommandeur seien nicht bekannt, hieß es.Kommentare powered by Disqus. Unsere Nutzungsbedingungen.

