Staatsanwaltschaft gab Arzus Leiche ohne Kopf frei
Lübeck – Aufregung um die Freigabe einer Leiche ohne Kopf: Die Lübecker Staatsanwaltschaft bestätigte gestern, die ermordete Kurdin Arzu Ö. (18) ohne Haupt für die Bestattung freigegeben zu haben. Die Hinterbliebenen protestieren. Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz kann die Aufregung nicht verstehen. „Wir ermitteln in einer Mordsache. Große Teile des Schädels mussten für feingewebliche Untersuchungen sichergestellt werden.“ Die Tatsache, dass die Familie die nicht vollständige Leiche des Mädchens ansehen musste, führt die Staatsanwaltschaft auf ein Versäumnis des Bremer Bestattungsunternehmens zurück. Die Mordkommission habe den Bestatter darauf hingewiesen, dass die Leiche keinen Kopf habe. „Es ist Sache des Bestatters, den Angehörigen mitzuteilen, dass die Tote nicht mehr in Augenschein genommen werden darf“, sagte Schultz. Den Anblick des Leichnams hätte man der Familie ohnehin ersparen müssen: Arzu Ö. habe Wochen am Fundort gelegen, Kopf und Körper seien entstellt. „Wenn Angehörige darauf bestehen, dass ihnen die Tote gezeigt wird, haben wir aber keinen Einfluss darauf.“
Ein Rechtsanwalt der Familie kann das Verhalten der Anklagebehörde nicht verstehen. „Man muss doch wissen, dass die letzte Leichenschau in manchen Kulturkreisen elementarer Bestandteil der Bestattung ist.“ Die Leiche der Kurdin Arzu Ö. aus Detmold (Nordrhein- Westfalen) war Mitte Januar in Großensee (Stormarn) gefunden worden. Die Ermittler glauben, dass die 18-Jährige von fünf ihrer Geschwister verschleppt wurde.ctö
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