Nach dem Tod der elfjährigen Chantal an einer Methadon-Vergiftung will Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) sicherstellen, dass kein Kind mehr in die Hände von drogenabhängigen Pflegeeltern gerät. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde soll geklärt werden, welche Maßnahmen dafür erforderlich sind. „Wenn es um die Auswahl von Pflegeeltern geht, dürfen Personen mit einer Drogenkarriere künftig keine Chance mehr haben, ein Pflegekind zu bekommen“, erklärte der Senator. Am Dienstag soll sich der Familienausschuss der Bürgerschaft mit der Angelegenheit befassen.
Der Hamburger Bezirk Mitte überprüft laut „Bild“-Zeitung inzwischen die Akten aller 310 Pflegekinder des Bezirks. Dabei gehe es um Auffälligkeiten in den Beurteilungen der Pflegeeltern, berichtet „Bild-Hamburg“ in ihrer Montagausgabe und verweist auf Informationen aus der Behörde. Zudem würden bereits seit Ende vergangener Woche die Kinder einzeln in ihren Pflegefamilien aufgesucht und die Lebensumstände in Augenschein genommen.
Chantal war am 16. Januar in der Wohnung der Pflegeeltern im Stadtteil Wilhelmsburg gestorben. Die Pflegeeltern waren beide drogenabhängig und nach eigenen Angaben bereits seit Jahren in einem Methadon-Programm. In der Garage der Familie und im Spind des Vaters am Arbeitsplatz entdeckten die Ermittler Tabletten mit der Ersatzdroge. Die Zeitung „Bild am Sonntag“ berichtete unter Berufung auf einen ehemaligen Klassenkameraden der Mutter, dass diese offenbar schon seit ihrer Jugend drogenabhängig gewesen sei.
Hamburgs Vizebürgermeisterin Dorothee Stapelfeldt (SPD) sagte auf dem Neujahrsempfang der SPD-Bürgerschaftsfraktion am Sonntag, dass der Tod des Mädchens sie fassungslos mache. „Wir müssen alles tun, damit sich ein solches Ereignis nicht wiederholt.“ SPD-Fraktionschef Andreas Dressel versprach Konsequenzen - ohne die üblichen parteipolitischen Rituale. Dressel kritisierte, dass Chantal zu drogenabhängigen Pflegeeltern hatte kommen können: „Wenn es um eine Drogenkarriere, um eine kriminelle Vorgeschichte von möglichen Pflegeeltern geht, dann darf es keine Verschwiegenheitspflichten geben. Dann muss Kinderschutz vor Datenschutz gehen.“
Die Deutsche Kinderhilfe warf der Hamburger Jugendhilfe „krasses Versagen“ vor. Dies nun auf den Datenschutz zu schieben, sei ein „perfides Ablenkungsmanöver“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann. „Nicht Datenschutz, sondern Ignoranz und fehlende Fachstandards in der Jugendhilfe behindern Kinderschutz.“ Die Deutsche Kinderhilfe fordere bundesweit einheitliche Fachstandards für die Jugendhilfe, für Pflegeeltern, deren Auswahl und deren Überwachung.
Die Sozialbehörde versicherte, dass in Beratungsgesprächen für angehende Pflegeeltern nach Drogen- und Alkoholsucht gefragt werde. „Eine akute Suchtabhängigkeit ist ein Ablehnungsgrund“, erklärte ein Behördensprecher. Es sei aber möglich, dass das Jugendamt nichts von einer Methadon-Behandlung wisse. Auch nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz sind behandelnde Ärzte nicht verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Gleichwohl dürfen sie seit Jahresanfang auf Anfrage des Amtes oder von sich aus ihre Schweigepflicht brechen, wenn es um das Wohl eines Kindes geht.
Nach Einschätzung des Diplom-Psychologen Kay-Uwe Fock besuchen Mitarbeiter des Jugendamtes Pflegeeltern nicht immer so oft, wie es sein sollte. „Im Prinzip sollte mindestens einmal pro Jahr ein Hilfeplangespräch erfolgen, dazu auch ein oder mehrere Hausbesuche“, sagte der Mitarbeiter des Vereins „Freunde der Kinder e.V.“ in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Das sei eigentlich das Mindeste. Chantal und ihre Pflegefamilie erhielten zwölf Tage vor dem Tod des Kindes noch Besuch vom Jugendamt.
Es gebe zwei Wege, auf denen ein Kind in eine Pflegefamilie gelange, erklärte Fock: Entweder stellen die künftigen Pflegeeltern einen Antrag beim Jugendamt. „Da wird dann schon sehr genau geguckt“, sagte der Psychologe. Eine überwundene Drogenabhängigkeit sei aber nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. „Es muss natürlich sichergestellt sein, dass das Problem überwunden ist.“
Der andere Weg sei der sogenannte Nachvollzug. Dabei hätten Freunde oder Verwandte das Kind bereits aufgenommen. Sorgeberechtigte stellen danach beim Jugendamt einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ und Pflegegeld. „Das Jugendamt kommt also dazu, wenn das Kind schon aufgenommen wurde“, sagte der Experte. „Um ein Kind dann da wieder herauszunehmen und in einer geprüften Pflegefamilie unterzubringen, muss man nachweisen, dass das Kindeswohl gefährdet ist.“ Knapp die Hälfte der Pflegekinder komme auch derzeit noch über den Nachvollzug in Familien.
Die Sozialbehörde betonte, für die Auswahl einer Pflegefamilie sei ausschließlich das Jugendamt zuständig sei. Das Amt bleibe auch in der Verpflichtung bei der Planung von Hilfen und ihrer Kontrolle.
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