Schranke muss Fußgänger beim Senken nicht warnen
Fußgänger müssen nicht vor einem sich senkenden Schlagbaum gewarnt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 33 S 6/09) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist.Dem Richterspruch zufolge muss ein Passant bei einer rot-weißen Schranke jederzeit damit rechnen, dass sie sich schließt. In dem Fall wollte eine Fußgängerin einen Mitarbeiterparkplatz überqueren, der mit einer rot-weißen Schranke abgesperrt war. Beim Durchgehen traf der Schlagbaum die Frau und beschädigte ihre Brille. Sie verlangte vom Verantwortlichen Schadenersatz und begründete dies mit einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht wies die Forderung jedoch zurück. Der Zweck einer Schranke bestehe darin, sich zu schließen - und ein Fußgänger müsse jederzeit damit rechnen, dass genau das passiert.
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