Es klang fast wie ein Märchen und mutete an wie der Kampf des zwergwüchsigen Asterix gegen die übermächtigen Römer. Der Widerstand eines Datenschutzbeauftragten aus dem kleinen Schleswig-Holstein sollte den Internet- Riesen Facebook angeblich in die Knie gezwungen haben.
Die Übermittlung der schleswig-holsteinischen Nutzerdaten in die US-Konzernzentrale solle demnächst gestoppt werden, behauptete Datenschützer Thilo Weichert nach einem Gespräch mit dem Europa-Repräsentanten von Facebook, Richard Allan. Mithilfe der so genannten IP-Adresse würde der Standort der Internet-Nutzers ermittelt, erläuterte Weichert.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Facebook intervenierte gleich gestern früh bei Weichert gegen dessen Darstellung. Der Datenschutzbeauftragte ruderte zurück: Die IP-Adresse könne – technisch gesehen – zwar eine Möglichkeit sein, den Standort des Computers zu ermitteln. „Aber das will Facebook offenbar nicht“, stellte Weichert klar. Es gebe für Facebook jedoch auch andere Möglichkeiten, die Lokalisierung festzustellen. Nach Ansicht von Experten ist eine Lokalisierung von Computer- Standorten mithilfe von IP-Adressen lückenlos gar nicht möglich.
Facebook konterte wortkarg. „Wir haben das Gespräch mit Weichert anders in Erinnerung“, sagte Sprecherin Tina Kulow. Zu den Inhalten eines „konstruktiven Dialogs“ wolle man sich nicht äußern. „Wenn wir etwas zu sagen haben, werden wir uns melden.“ Der Druck auf Facebook wächst durch ein Ultimatum, das der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar dem Konzern bis zum 7. November stellt. Bis dahin soll Facebook Änderungen vornehmen. Mitglieder sollen der Erkennung ihrer Gesichter erst ausdrücklich zustimmen müssen. „Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber“, sagte Caspar.
Am Montag beschäftigt sich der Bundestag mit dem Konflikt. Datenschützer Weichert und Facebook-Chef Allan sind zu einer Anhörung des Ausschusses „Neue Medien“ eingeladen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt derweil zu der Einschätzung, der durch Weichert „erweckte Eindruck, die untersuchten Sachverhalte würden eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen“, sei unzutreffend.
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