LN: Ist es nicht so, dass neueste Studien Funkmasten eine relative Ungefährlichkeit bescheinigen?
Dr. Lebrecht von Klitzing: In dem Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungprogramms sind leider nur Ergebnisse veröffentlicht worden, die der Erwartungshaltung entsprachen. Das Thema ist noch lange nicht beendet, es gibt noch viele Fragezeichen, zum Beispiel die der Langzeitwirkung.
LN: Gibt es Grenzwerte für den Abstand zur nächsten Wohnbebauung ?
von Klitzing: Das kann man bei Mobilfunkmasten nicht pauschal sagen, weil diese Sektorantennen abstrahlen wie etwa eine Taschenlampe ihr Licht verteilt. Da können zum Beispiel in 400 Metern Entfernung vom Mast mehr Immission gemessen werden als in 50 Meter Abstand.
LN: Nun ist in der Nähe des geplanten Klein Rönnauer Strandortes auch der Kindergarten. Sind Kleinkinder nicht besonders gefährdet?
von Klitzing: Sicher sind sie es, worauf auch in dem oben genannten Bericht hingewiesen wird. Es geht aber nicht nur um Mobilfunksendeanlagen, sondern auch um die fast überall anzutreffenden schnurlosen Telefone, die einen Dauersender, unabhängig von einem Telefonat, darstellen. Weiterhin entscheidend ist der Zeitfaktor: Wie bei vorbelasteten Menschen entwickelt sich bei Kleinkindern eine durchaus gesundheitsrelevante Empfindlichkeit in kürzerer Zeit als bei nicht vorgeschädigten Erwachsenen. Bei Kleinkindern darf erfahrungsgemäß die Immission nicht größer als 10 Mikrowatt/Quadratmeter bei vorübergehenden Aufenthalt sein. Bei Dauerexposition ist der Wert bei einem Mikrowatt/Quadratmeter anzusetzen.