ln-online/lokales vom 29.11.2006 00:00
Gefährliche Körperverletzung an einem Afrikaner - Bewährungsstrafe
Wismar - "Es war ein Tritt wie beim Elfmeterschießen", zitierte Richter Peter Grober gestern in der Urteilsbegründung einen Zeugen. Der hatte gesehen, wie drei junge Männer einen Schwarzafrikaner am 25. April in der Wismarer Innenstadt umher schubsten. Der ging schließlich zu Boden "wie ein gefällter Baum". Und dann besagter Tritt. Das Opfer, heute 40 Jahre alt, erlitt beim Sturz Kopfverletzungen und hat immer noch Schmerzen. Der Vorfall sah in der Darstellung der Angeklagten ganz anders aus. Danach war der Mann aus Togo selbst aggressiv mit einem Beutel auf sie los gegangen, sie hätten sich nur gewehrt. Und könnte der Sturz nicht auch die Folge jener anderthalb Liter Wein gewesen sein, die der Asylbewerber laut Zeugenauskunft intus hatte? Sein Blut wies einen Alkoholpegel von 2,3 Promille auf. Aber auch seine Gegner waren alles andere als nüchtern. Der Geschädigte hat keine Erinnerung mehr an die rabiaten Vorfälle, nur ein Schlag an den Kopf ist ihm noch im Gedächtnis geblieben.
Doch es gibt Zeugen. Durch ihre Aussagen kam das Wismarer Amtsgericht zu dem Schluss: Der Togoer war, als er zu Boden ging und sich die Verletzungen zuzog, eindeutig in der Defensive. Und dass die Angeklagten ihn zuvor "wie einen Ball" umher stießen, sei bereits eine gemeinschaftlich begangene körperliche Misshandlung gewesen.
Für seinen Fußtritt hat sich der 23-jährige Marco R. inzwischen entschuldigt, ein Umstand, der bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sei. Zusammen mit Roger S. (24) muss er dem Geschädigten 2500 Euro plus Zinsen für die Zeit seit April an Entschädigung zahlen. Angesichts der Schwere der Verletzungen sei das die unterste Grenze, so der Richter. Nach dem Jugendstrafrecht wurde Sebastian T. verurteilt.
Ausführlich widmet sich die Urteilsbegründung der Frage, ob es sich womöglich um einen Übergriff aus ausländerfeindlichen und rassistischen Motiven gehandelt haben könnte. Doch dafür sei der Umstand, dass sich R. der rechtsradikalen Szene zurechne, allenfalls ein Anhaltspunkt. Beweise dafür gebe es nicht, weshalb das dann für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung auch nicht von Belang gewesen sei.
Verschärft wurden die in allen drei Fällen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Strafen von acht bis zehn Monaten durch die Auflage, zwei Jahre lang den Weisungen eines Bewährungshelfers zu folgen. Zudem sind zwischen 150 und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Möglich geworden seien Bewährungsstrafen, weil keiner der Angeklagten bisher mit dem Gesetz in ernste Konflikte geriet, urteilte der Richter. Daher bestehe die berechtigte Hoffnung, dass sie künftig wieder auf dem Pfad der Tugend wandeln.
Der geschädigte Afrikaner zeigte sich mit dem Ausgang der Verhandlung letztlich zufrieden. Ganz im Gegensatz zu den Anwälten der drei jungen Leute. Sie wollen ihre Schützlinge mit juristischen Mitteln doch noch freiboxen. Übereinstimmend erklärten sie unmittelbar nach der Urteilsverkündung, sie würden auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen und rechnen dabei mit guten Karten.
In den letzten 7 Tagen schon 2 mal gelesen - zuletzt am 05.02.2010 um 13:46.
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