ln-online/lokales vom 01.03.2007 00:00
Schießsportzentrum Kasseedorf: Richter drängen auf eine Einigung
Kasseedorf - Die Richter wollen eine Einigung, doch bisher scheinen Kläger und Beklagte in ihren Positionen noch weit auseinander zu liegen. Drei Monate Zeit für eine Annäherung gab jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig den streitenden Parteien um die geplante Errichtung eines Schießsportzentrums in Kasseedorf. Einen dauerhaften Rechtsfrieden um die fast 13 Hektar große Schießübungsstätte für großkalibrige Jagd- und Sportwaffen will Reinhard Wilke, Richter am OVG, gesichert sehen und bot sich für eine Einigung als Mediator an. Sollten beide Parteien auf die Durchsetzung ihrer Forderungen beharren, befürchtet das OVG dauerhafte Rechtsstreitigkeiten um den Betrieb der geplanten Anlage.
Ihr vor Gericht gemachtes Angebot, auf einen Schießbetrieb an Sonn- und Feiertagen zu verzichten, sieht die Jägerschaft als "ein Signal, mit dem wir unseren guten Willen bewiesen haben", wie es Christian Graf Holck im Gespräch mit den LN formulierte. Für weitere Schallschutzmaßnahmen gelte es zu überprüfen: "Bringen diese Maßnahmen tatsächlich eine Verbesserung und sind sie bezahlbar", so Graf Holck.
Eine Verrohrung oder Übertunnelung der Schießanlage, wie es das OVG im Rahmen der Verhandlung ins Gespräch brachte, ist aus seiner Sicht dagegen "nicht akzeptabel". Holck: "Für das Skeet- und Trapschießen spielen natürliche Bedingungen wie Licht- oder Windverhältnisse eine maßgebliche Rolle - ansonsten ist der Übungseffekt gleich Null."
"Eine totale Verrohrung hat mit der Jagd nichts mehr zu tun", äußerte sich auch Kasseedorfs Bürgermeister Niels Schwarz skeptisch über diesen Vorschlag. Für eine Einigung über den Verzicht der Jägerschaft an Sonn- und Feiertagen hinaus sehe er nur wenig Spielraum, sagte Schwarz.
Das ist den Klägern, vorwiegend Bewohnern aus Sibbersdorf, die eine erhebliche Lärmbelästigung durch die Anlage befürchten, zu wenig. "Nach wie vor sagen wir, dass eine derartig lärmintensive Anlage in einer touristisch genutzten Region absolut nichts zu suchen hat", äußerte sich dazu Rüdiger Nebelsieck, der als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht die Kläger vertritt. "Das Gericht hat mit seiner jetzigen Haltung deutlich gemacht, dass eine Selbstverständlichkeit, von der die Jägerschaft in diesem Genehmigungsverfahren bisher ausging, nicht gegeben ist", deutete Nebelsieck die Aufforderung zum Vergleich.
Gesprochen werden muss aus seiner Sicht über verbesserte Lärmschutzmaßnahmen, über Intensität und eine eingeschränkte Nutzung einer Trap- und Skeetanlage. Nebelsieck: "Wir erwarten von der Jägerschaft auch eine wirksame Selbstbindung an den jetzt festzulegenden Status. Die Schießanlage wird nach unserer Einschätzung im Falle einer Fertigstellung zu den Top Ten der Übungsanlagen in Deutschland gehören. Einer schleichenden Ausweitung der Nutzung wollen wir daher von vornherein einen Riegel vorschieben", gibt Nebelsieck sich kämpferisch.
"Es muss ein Geben und Nehmen sein - auf Maximalforderungen der Gegenseite werden wir uns nicht einlassen", kündigte auch Christian Graf Holck an.
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