LN: Ist es nicht so, dass neueste Studien Funkmasten eine relative Ungefährlichkeit bescheinigen?
Dr. Lebrecht von Klitzing: In dem Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunkforschungprogramms sind leider nur Ergebnisse veröffentlicht worden, die der Erwartungshaltung entsprachen. Das Thema ist noch lange nicht beendet, es gibt noch viele Fragezeichen, zum Beispiel die der Langzeitwirkung.
LN: Gibt es Grenzwerte für den Abstand zur nächsten Wohnbebauung ?
von Klitzing: Das kann man bei Mobilfunkmasten nicht pauschal sagen, weil diese Sektorantennen abstrahlen wie etwa eine Taschenlampe ihr Licht verteilt. Da können zum Beispiel in 400 Metern Entfernung vom Mast mehr Immission gemessen werden als in 50 Meter Abstand.
LN: Nun ist in der Nähe des geplanten Klein Rönnauer Strandortes auch der Kindergarten. Sind Kleinkinder nicht besonders gefährdet?
von Klitzing: Sicher sind sie es, worauf auch in dem oben genannten Bericht hingewiesen wird. Es geht aber nicht nur um Mobilfunksendeanlagen, sondern auch um die fast überall anzutreffenden schnurlosen Telefone, die einen Dauersender, unabhängig von einem Telefonat, darstellen. Weiterhin entscheidend ist der Zeitfaktor: Wie bei vorbelasteten Menschen entwickelt sich bei Kleinkindern eine durchaus gesundheitsrelevante Empfindlichkeit in kürzerer Zeit als bei nicht vorgeschädigten Erwachsenen. Bei Kleinkindern darf erfahrungsgemäß die Immission nicht größer als 10 Mikrowatt/Quadratmeter bei vorübergehenden Aufenthalt sein. Bei Dauerexposition ist der Wert bei einem Mikrowatt/Quadratmeter anzusetzen.
manu schrieb am 09.10.2008 19:42:
Die Forderung 1 W/m2 von v. Klitzing basiert auf keiner soliden wissenschaftlichen Basis sondern ist der willkürlich gewählte Vorsorgewert der Baubiologen. Lesen sie bitte diesen kritischen Beitrag "Maximaler Profitmit minimaler Funkstrahlung"
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv08/strahlungsminimierung/strahlungsminimierung.html
Michael Meienhofer schrieb am 14.10.2008 13:13:
Die Mobilfunkbetreibern täten gut daran, eine Fonds zu äufnen um später die durch Elektrosmog entstandenen Schäden bezahlen zu können.Da nützt alles imKreisherum diskutieren nichts.das Grundproblem liegt bei den Zulassungen mit den entspr. Grenzwerten durch die Regierungen.Der Bedarf für UMTS Antennen zB.wird einseitig von den Betreibern gefordert und nicht von den Benutzern.
Dr. Bernhard Liesenkötter schrieb am 20.10.2008 09:50:
Schon beim Diagonallesen des Beitrags fällt mir auf, dass der "Experte für Elektrosmog" einerseits sagt, es gäbe noch Fragezeichen beim Thema der Lagzeitwirkung, und andererseits behauptet: "Bei Kleinkindern darf ERFAHRUNGSGEMÄß die Immission nicht höher als...sein".
Weshalb kann er diese Erfahrung nicht an die Fachleute der Studien weitergeben?
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