ln-online/lokales vom 26.11.2009 00:00
Böses Erwachen nach Sekundenschlaf
Bad Segeberg - Der berüchtigte Sekundenschlaf am Steuer brachte einem 23-jährigen Autofahrer gestern vor dem Segeberger Amtsgericht eine Geldstrafe von 900 Euro ein, seinen Führerschein ist er außerdem erstmal los.Mein Gott, bin ich müde: Welcher Autofahrer hat das nicht schon einmal gedacht – mitten während der Fahrt am Steuer. Nur die Wenigsten unternehmen dann das einzig richtige und brechen die Fahrt ab, verschieben ihren Ausflug, sagen den Termin ab. Bei den anderen „geht das nicht“: Sie müssen nach Hause, zur Arbeit, zum Sport. Sie trinken Kaffee oder Cola, machen fünf Kniebeugen und fahren weiter.
Welche schlimmen Folgen das haben kann, erlebte Bastian F. (alle Namen geändert) Anfang März auf der Kreisstraße 114 zwischen Rickling und Neumünster. Es war Nachmittag, und der 23-jährige Müllwerker war wie jeden Morgen um 4 Uhr aufgestanden. Mit seinem Kollegen und Beifahrer Thomas R. (29) war er nun auf der Heimfahrt von Hamburg nach Neumünster. Was dann gegen 15.30 Uhr geschah, darüber gibt es zwei Versionen: Sein Handy habe gerade geklingelt und deshalb habe er nicht mitbekommen, warum der Fahrer plötzlich „einen Schlenker“ gefahren sei, sagte Beifahrer Thomas R. gestern vor Gericht. Und Fahrer Bastian F. selbst gab an, da müsse auf rutschiger Fahrbahn wohl plötzlich ein Tier gewesen sein, dem er ausweichen wollte. Genaues könne er nicht sagen.
Das aber konnte Sebastian V. (27), ein Autofahrer aus Trappenkamp, dem Bastian F. an jenem Tag mit seinem Fahrzeug entgegenkam – eine unheimliche Begegnung. Das Neumünsteraner Auto habe die Kurve noch normal genommen, sagte der Zeuge, sei dann aber mindestens für fünf Sekunden auf die linke Fahrbahn gewechselt. Im Gegenverkehr stieß es daraufhin seitlich gegen den Wagen einer 56-jährigen Segebergerin. Er selbst, so der Trappenkamper, habe dem Wagen des Neumünsteraners gerade noch ausweichen können.
Alle vier Unfallbeteiligten stiegen aus. Niemand war verletzt worden, nur Blechschäden – ein Wunder. Bei der Frage, wie es denn dazu habe kommen können, dass er auf der linken Spur unterwegs war, hatte Bastian F. zunächst gegenüber dem Trappenkamper Zeugen und später noch einmal gegenüber der protokollierenden Polizeibeamtin etwas von „Sekundenschlaf“ erzählt. Das sollte nun, vor Gericht, aber nicht mehr wahr und einem Unfallschock geschuldet sein, wie Verteidiger Terence-Peter Wood erklärte. Richter Florian Wüllenkemper glaubte das nicht. Er meinte, der Angeklagte habe nur später erfahren, dass ein Sekundenschlaf am Steuer schon strafbar ist – das Einnicken wird nämlich als fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet.
Vorsatz mochte Wüllenkemper dem 23-jährigen alleinerziehenden Vater eines dreieinhalbjährigen Kindes nicht unterstellen. Aber mit der verhängten Geldstrafe von 900 Euro ging der Richter noch weit über die 400 Euro hinaus, die Referendar Nikolas Brunstramp als Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Außerdem muss Bastian F. weitere drei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Er hat Glück: Trotz des Führerscheinverlusts von dann insgesamt einem Jahr hat seine Firma ihn weiter beschäftigt. Sich aber müde ans Steuer setzen, das dürfte er nach diesem Erlebnis nie wieder tun.
In den letzten 7 Tagen schon 3 mal gelesen - zuletzt am 09.03.2010 um 12:31.
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