Ein hessischer Häftling hat erfolgreich seine Freilassung erklagt, von der jetzt auch zwei Sexual- und ein Gewaltstraftäter in Lübeck profitieren könnten. Das Kieler Justizministerium will das verhindern, trifft aber bereits Sicherheitsvorkehrungen.
Freiheit für Schwerverbrecher: Experten fordern "enges Sicherheitsnetz"
Kommentar: Verhöhnung
„Das Urteil ist rechtskräftig. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft die Fälle den Gerichten vorlegen. Ordnen diese die Freilassung an, müssen die Personen entlassen werden“, sagt Wolf Gehrmann vom Kieler Justizministerium. Die Konsequenz: Aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck könnten drei Schwerkriminelle zwischen 49 und 70 Jahren frei kommen – obwohl die Behörden nach wie vor von einer Gefährdung der Bevölkerung ausgehen. Erst seit 1998 können Richter Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte Zeit anordnen. Zuvor betrug das Maximum zehn Jahre.
Die beiden Sexualverbrecher sind 1990 und 1991 zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Beide Täter haben Frauen aus ihrem familiären Umfeld vergewaltigt, sind überdies mehrfach durch Körperverletzungen auffällig geworden. Der dritte Häftling ist ein sogenannter Hangtäter – ein unbelehrbarer Gewaltverbrecher, der 1994 mit sechs Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung bestraft worden ist. Und das ist unter Umständen erst der Anfang: In den kommenden Monaten droht die Freilassung weiterer Schwerkrimineller. „Es gibt eine Handvoll weiterer Fälle, bei denen die Frist von zehn Jahren demnächst ausläuft“, sagt Peter Brandewiede, Leiter der JVA Lübeck.
Das Kieler Justizministerium sucht jetzt nach Möglichkeiten, Freilassungen doch noch zu verhindern. Rechtlich gibt es aber kaum Chancen. „So lange können wir nur Vorkehrungen zum Schutz der Bürger treffen“, so Ministeriumssprecher Gehrmann. Neben Auflagen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden oder dem Verbot, Kontakt zu Opfern aufzunehmen, würden die Daten von Sexualstraftätern an die Polizei weitergegeben. Möglich wären dann Observationen rund um die Uhr, indem Streifenwagen vor dem Haus postiert werden.
Oliver Malchow, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, spricht von einer unzumutbaren Mehrbelastung. „Zudem stellt sich die Frage, ob nicht möglicherweise in Gefängnissen in anderen Bundesländern noch weitere Schleswig-Holsteiner sitzen, die jetzt freigelassen werden müssen“, so Malchow.
Die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ warnt vor „tickenden Zeitbomben“. Schnelle Lösungen fordert auch die Kieler Politik. „Die Gesetzeslücke darf nicht dazu führen, dass in Sicherungsverwahrung genommene Straffällige jetzt flächendeckend freigelassen werden“, sagt Barbara Ostmeier. Die Justiz-Expertin der CDU verlangt vom Bund schnellstmöglichst eine Lösung. Der grüne Innen- und Rechtsexperte Thorsten Fürter sagt: „Bei der Sicherungsverwahrung steht der Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt, nicht die Strafe.“
Peter schrieb am 18.05.2010 08:38:
Hier kommt doch der Rechtsstaat wieder durch, aber bitte schickt diese Verbrecher nicht nach Seedorf, dort wohnt schon ein Kinderschänder, verteilt sie auf die Dörfer, damit ein flächendeckender Ausgleich entsteht. ARMES DEUTSCHLAND
Schneider schrieb am 18.05.2010 09:51:
Wie rührend. Ausgerechnet die deutsche Politik ist nun besorgt, nachdem man die Souveränität Deutschlands schon lange - mutwillig und bewußt - an der Garderobe der EUdSSR abgegeben hat.
Dietrich schrieb am 18.05.2010 13:03:
Da frage ich mich erneut, was bringt uns die EU? In Brüssel sitzen dem Anschein nach nur weltfremde Politiker, die ihre Daseinsberechtigung irgendwie beweisen müssen, egal, aus welchem Mitgliedsland. Das Ergebnis ist dann so ein EU-Recht. Andere wahnwitzige Beschlüsse kennen wir ja schon, erinnert sei nur an die berühmte Gurke, oder sind das alles Gurkenbeschlüsse?
Freiheit? schrieb am 18.05.2010 16:11:
Man kann sich doch nicht alles gefallen lassen, gerade wenn es um die Sicherheit geht Diesen Sonntag, den 23.05.2010 um 12Uhr sollten sich die Bürger Lübecks in Marli vor dem Gefängnis treffen um Ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen. Dies wäre ein Zeichen für Lübeck und der EU
Kai Lübeck schrieb am 18.05.2010 20:52:
Werte Kommentatoren: Dieses Urteil hat NICHTS mit der EU zu tun. Der Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Einrichtung des Europarates, der ebenfalls mit der EU NICHTS zu tun hat. Der Autor des Artikels hat das leider nicht sauber dargestellt. Hier ist die EU nicht zuständig, wei sie damit schlicht gar nichts zu tun hat.
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