Was mit diesen jetzt ungültigen Stimmzetteln passiert, müssen der Kreiswahlausschuss und der Kreistag entscheiden. Die Büchener Amtsverwaltung hat geprüft, ob die betroffenen Briefwähler schriftlich oder telefonisch von der Panne informiert werden können. Das sei aber nicht möglich gewesen. In einer Pressemitteilung entschuldigte sich das Amt bei den Betroffenen.
Die von den Briefwählern abgegebenen Stimmen für die Wahl der Gemeindevertretungen der vier Dörfer sind von der Panne nicht betroffen und werden als gültige Stimmen gezählt, versicherte die Amtsverwaltung.
mst