Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau hat im LN-Livestream erneut die wichtigsten Fragen der Bürger zum Coronavirus beantwortet. Hier die wichtigsten Antworten zum Themenkomplex „Diese Regeln gelten“ im Überblick:
Werden noch Trauungen durchgeführt und ist das Standesamt für Termine erreichbar?
Nötig ist auf jeden Fall eine vorherige telefonische Terminbestätigung, bitte kommen Sie nicht persönlich zu den Ämtern und Behörden. Auch Trauungen werden derzeit noch durchgeführt aber unter veränderten Vorzeichen. Es ist nur das Brautpaar und der Standesbeamte im Raum, natürlich mit dem nötigen Mindestabstand. Wir wollen dem Glück nicht im Wege stehen, deswegen werden auch unter diesen besonderen Umständen Trauungen durchgeführt.
Sind Trauerfeiern noch erlaubt?
Beerdigungen sind weiterhin möglich, Bestatter dürfen geöffnet haben und auch die Durchführung ist gestattet, aber unter beschränkter Form. Trauergäste sind auf ein Minimum zu beschränken, das bedeutet derzeit nur mit Angehörigen ersten Grades. Trauerfeiern im großen Rahmen sind nicht erlaubt.
Dürfen Umzüge durchgeführt werden?
Transport- und Logistikunternehmen sind von den Beschränkungen ausgenommen, das heißt sie dürfen weiter arbeiten. Allerdings sollte beim Umzug darauf geachtet werden, dass sich der Kreis der Umzugshelfer in Grenzen hält.
Sind mobile Essensstände weiterhin erlaubt?
Jede Form von Gastronomie ist gegenwärtig nicht erlaubt, weil hier Menschenansammlungen zusammen kommen, das ist auch bei einem Grillhähnchenstand der Fall. Nur bei telefonischer oder elektronischer Vorbestellung darf Gastronomie derzeit weiter betrieben werden. Wochenmärkte dürfen unter der Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen weiter durchgeführt werden.
Welche Regeln gelten für Gesundheitsberufe?
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, ist der Besuch etwa beim Physiotherapeuten, Masseur, Diätassistenten usw. weiter möglich –unter den bestehenden Abstands-und Hygieneregeln. Behandlungen, die bereits begonnen wurden, können fortgesetzt werden.
Ist eine Verlängerung der Fristen für die Steuererklärung denkbar?
Wir erleben in vielen Bereichen eine Verlängerung der Fristen und ich gehe davon aus, dass wir auch in Schleswig-Holstein die Frist verlängert wird. Wenn Bürger die Steuererklärung jetzt ein, zwei Monate zu spät einreichen, wird einem das keiner ankreiden. Bitte stellen sie aber keine zusätzlichen Anfragen. Vieles läuft derzeit verzögert ab, etwa die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen. Auch Aufenthaltstitel verlängern sich gegenwärtig automatisch. In diesen Zeiten geht manches langsamer, auch Antragsbescheide und Fristen gelten dann womöglich nicht immer.
Wohin können sich von der Krise betroffene Kleinunternehmer wenden?
Betroffene Unternehmer sollten sich an die Investitionsbank Schleswig-Holstein wenden, die für alle im Land tätigen Kleinunternehmen, Künstler, Selbständige und vergleichbare Gruppen zuständig ist. Die Möglichkeiten reichen von Einmalzuschüssen bis hin zu Kleinkrediten und Bürgschaften. Weitere Informationen gibt es auch unter www.lübeck.de/coronavirus
Wann werden Kitagebühren erstattet?
Es gibt noch keinen kompletten Überblick, wir erheben derzeit die Zahlen derer, die in Lübeck betreut werden. Die März-Erstattung sollte Anfang April abgerechnet wird, die Gebühren werden den Eltern direkt von den Trägern zurück überwiesen, diese wiederum werden das Geld von der Stadt erhalten.
Den ganzen Livestream zum Nachschauen finden Sie hier:
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Von LN