In Sachen Strafvollzug hängt der Haussegen in der Kieler Jamaika-Koalition schief. CDU-Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat die jüngste Kritik des FDP-Abgeordneten Jan Marcus Rossa an ihrer Personalpolitik in den Justizvollzugsanstalten scharf zurückgewiesen.
Rossa hatte gefordert, das erst 2016 von der Vorgängerregierung reformierte Strafvollzugsgesetz wieder zurückzudrehen. Für die darin vorgesehenen Erleichterungen für die Gefangenen, etwa einen längeren Aufschluss bis 20 Uhr oder regelmäßige Ausführungen, fehle schlichtweg das Personal. Es sei kaum noch Nachwuchs zu finden. Schuld sei auch die geringe Besoldung nach Stufe A 6.
Tatsächlich würden die meisten Bediensteten bereits nach A 7 oder A 8 besoldet, heißt es hingegen vom Ministerium. Außerdem hätten die Anstalten bei den Aufschlusszeiten bereits Ermessensmöglichkeiten. Für „gesetzliche Schnellschüsse im Hinblick auf die Verkürzung von Aufschlusszeiten“ bestehe daher keine Veranlassung. Schon bald werde auch eine Personalbedarfsanalyse vorliegen.
Allerdings muss das Ministerium zugeben, dass 2018 tatsächlich nur 69 von 87 Anwärterstellen besetzt werden konnten. Insgesamt seien im Land nur 97,5 Prozent der Stellen im JVA-Wachdienst besetzt. Derzeit gibt es 903 Vollzugsbedienstete für 1188 Gefangene. Obwohl in diesem Jahr nicht alle Anwärterstellen besetzt werden konnten, sind für 2019 noch einmal 15 weitere geplant.
Wolfram Hammer