Prozessauftakt im Landgericht: Ein 79-Jähriger soll in der Nacht vom 8. auf den 9. Januar dieses Jahres seine 74-jährige Ehefrau im Streit erstickt haben. Offenbar wollte sie ihn verlassen. Das Gericht will nun klären, ob der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldfähig war und ob aus Sicherheitsgründen eine intensive psychiatrische Betreuung für den Mann erfolgen muss.
Einen Menschen getötet, ohne Mörder zu sein
Direkt zu Prozessbeginn, als Christian Singelmann, Vorsitzender Richter der I. Großen Strafkammer am Landgericht Lübeck, die Verhandlung eröffnete, hörte man den Beschuldigten weinen. Ob alles gut sei, fragte der Richter, worauf der kleine, stämmige Mann mit einem „Ach, doch“ antwortete, das sein Dolmetscher für die Beteiligten im Saal übersetzte. „Er wird beschuldigt, einen Menschen getötet zu haben, ohne ein Mörder zu sein“, sagte Staatsanwältin Ann-Sophie Portius.
Der gebürtige Ukrainer ist mit seiner Frau nach Deutschland ausgewandert und hat in Lübeck gewohnt. In der Ukraine soll er bereits in psychiatrischer Behandlung gewesen sein, die hier aber nicht fortgeführt wurde. „Er hat keine Medikamente bekommen und wurde immer aggressiver. Das führte zum Streit mit seiner Frau, bei dem er sie bis zum Tod gewürgt hat“, berichtete die Staatsanwältin. Er habe die Tat in einem psychotischen Zustand begangen, ohne intensive Behandlung seien weitere rechtswidrige Handlungen von ihm zu erwarten.
„Wie lange muss ich noch in dieser Klapsmühle bleiben?“
Der Mann befindet sich seit Februar in einer Psychiatrie. „Wie lange muss ich noch in dieser Klapsmühle bleiben? Ich bin ein normaler Mensch“, sagte der Beschuldigte aufbrausend. „Genau um das zu besprechen sind wir hier“, antwortete Richter Singelmann, „aber nicht mehr heute. Es ist kein Gerichtsmediziner und kein psychiatrischer Gutachter hier.“
Der Beschuldigte hat bereits signalisiert, dass er sich zu dem Fall an den zukünftigen Prozesstagen äußern wolle. Das Gericht hat insgesamt sechs Hauptverhandlungstage anberaumt und 13 Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Das Verfahren wird am 23. Juli am Landgericht fortgeführt.
han