Wenn Bürger der Gemeinde Boltenhagen einen Hund aus einem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation erwerben, müssen sie künftig für ein Jahr nach dem Erwerb keine Hundesteuer zahlen. Das haben die Gemeindevertreter mit vier Ja- und drei Gegenstimmen beschlossen.
Die Gegner der Steuerbefreiung hatten argumentiert, dass auch Hunde aus Tierheimen Schmutz hinterlassen und die Steuer auch dafür benutzt werde.
Grundsätzlich muss im Ostseebad für den ersten Hund eine Steuer von 50 Euro im Jahr gezahlt werden. Für den zweiten Vierbeiner werden 75 Euro im Jahr fällig, für den dritten und jeden weiteren 110 Euro im Jahr. Für Tiere, die nach der Hundehalterverordnung des Landes als gefährlich eingestuft werden, wird eine Steuer von 500 Euro im Jahr erhoben.
Eine Steuerbefreiung gibt es bislang für Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Ebenso gilt sie schon für Diensthunde, Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde, die Herden bewachen, sowie Hunde von Berufsjägern. Eine Ermäßigung der Hundesteuer gibt es nach Vorlage bestimmter Dokumente auch für Jagd- oder Wachhunde.
Für die Hundesteuer müssen Tiere innerhalb von 14 Tagen im Amt Klützer Winkel angemeldet werden, sobald sie älter als vier Monate sind.
Malte Behnk