In einem blutigen Streit endete vor rund zwei Jahren ein Abend im Restaurant eines Hotels in Scharbeutz. Ein 32-jähriger Mann soll einen anderen Gast angegriffen und schwer verletzt haben. Nun musste sich der Bad Schwartauer vor dem Eutiner Amtsgericht für die Tat verantworten.
Das Gericht verurteilte ihn am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. „Es ist ein schlimmer Fall, den wir da verhandelt haben“, sagte Richterin Anja Farries bei der Urteilsverkündung. Die Tat sei heftig gewesen – ohne konkreten Anlass, ohne erkennbaren Grund. Die Spuren des Vorfalls sind noch heute im Gesicht des Opfers Timo G. (alle Namen geändert) zu sehen. Eine Narbe am Kinn, eine weitere, die sich die Schläfe hochzieht.
Angreifer auf Gast losgegangen
Gefasst berichtete das 27-jährige Opfer vor Gericht von dem verhängnisvollen Abend. Er sei mit seiner Freundin im Hotelrestaurant zu Gast gewesen, habe einen entspannten Abend mit ein, zwei Gläsern Prosecco verbringen wollen.
Als er seine Freundin in die Raucher-Lounge begleitete, traf er auf den Angeklagten Johannes D.. Der habe dort seinen Geburtstag mit einem Kumpel nachfeiern wollen, sagt er vor Gericht aus. „Er hatte einen aggressiven Blick“, sagte Timo G. rückblickend, und habe ihn und seine Freundin mit vulgären Sprüchen beleidigt.
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Dann soll alles ganz schnell gegangen sein. Der Angeklagte habe ihm mit einem Whisky-Glas ins Gesicht geschlagen. Es zerbrach, die Scherben schnitten ihm die Haut bis auf die Knochen auf. Auch an mehrere Faustschläge erinnerte sich Timo G. vor Gericht. Ein Stück Zahn soll dabei abgesplittert sein. Auf den Video-Aufzeichnungen des Hotels ist zu sehen, dass das Opfer stark blutete.
Täter konsumierte Alkohol und Kokain
Mit mehreren Verletzungen im Gesicht wurde Timo G. in ein Lübecker Krankenhaus eingeliefert. Laut einem medizinischen Gutachten wurden die Wunden im Gesicht mit 60 Stichen genäht, die Verletzungen seien „potenziell lebensgefährlich“ gewesen. Die körperlichen Schmerzen seien zwar nach einigen Wochen abgeklungen. Geblieben sind aber die Narben im Gesicht – und ein größeres Misstrauen, wenn er ausgehe.
Der Angeklagte Johannes D. hatte die Tat gleich zu Prozessbeginn vor dem Eutiner Amtsgericht zugegeben. Er habe allerdings nur wenige Erinnerungen an den Abend, weil er unter starkem Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden habe. Er sei lange stark kokainabhängig gewesen, habe aber einige Zeit nach seinem Gewaltausbruch eine Therapie gemacht und sei inzwischen nicht mehr drogenabhängig. Auch eine feste Arbeit habe er inzwischen.
Angeklagter nicht zum ersten Mal vor Gericht
Dem Gericht ist Johannes D. nicht unbekannt. Zehn Einträge, allerdings mehr als zehn Jahre zurückliegend, stehen in seinem Strafregister. Unter anderem wurde er wegen Diebstahls, Beleidigung, Nötigung und Vergewaltigung verurteilt. Sein Verteidiger betonte: „Heute ist Johannes D. aber ein anderer Mensch.“ Während der gesamten Verhandlung starrte der 32-Jährige beschämt zu Boden. Zwei Mal richtete der Angeklagte das Wort an Timo G. und beteuerte: „Es tut mir leid.“
Neben der Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Eutin den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Zudem einigten sich Timo G. als Nebenkläger und der Angeklagte auf einen Vergleich: 1500 Euro Schmerzensgeld und 307 Euro Schadensersatz erhält das Opfer von dem Angeklagten. Auch die Anwaltskosten muss der Angeklagte übernehmen.
Für Timo G. geht es allerdings nicht um das Geld: „Ich will jetzt einfach damit abschließen“, sagte er vor Gericht. Er sei froh, dass das Urteil nach zwei Jahren endlich gefallen ist.
Saskia Bücker